Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

ERegG § 24 Entgeltregulierung, Schienenwegkosten und Rechnungsführung beim Betreiber der Schienenwege

Eisenbahnregulierungsgesetz

(1) Verpflichtet sich der Betreiber der Schienenwege gegenüber Gebietskörperschaften vertraglich zur Leistung von Eigenmitteln, so gehen die Kosten, zu deren Deckung die Eigenmittel verwendet werden, nach Maßgabe der Vorschriften dieses Gesetzes in die Gesamtkosten nach den §§ 25 bis 27 ein.

(2) Ein Betreiber der Schienenwege hat ein Verzeichnis der Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens, die ihm gehören oder deren Verwaltung ihm obliegt, zu erstellen und zu führen; das Verzeichnis dient der Beurteilung des Finanzbedarfs für Instandhaltung oder Ersetzung im Zusammenhang mit den Vermögensgegenständen. Zusätzlich werden Einzelheiten zu Aufwendungen für die Erneuerung und Umrüstung der Schienenwege angegeben.

(3) Die Regulierungsbehörde kann das Verzeichnis nach Absatz 2 auf die Darstellung des Anlagevermögens und des Anlagevermögens, dessen Verwaltung dem Betreiber der Schienenwege obliegt, beschränken, sofern Wettbewerb und Transparenz auf dem Eisenbahnmarkt hierdurch nicht gefährdet werden.

(4) Ein Betreiber der Schienenwege hat ein Verfahren für die Zurechnung der Kosten zu den verschiedenen Kategorien von Leistungen, die für Eisenbahnverkehrsunternehmen erbracht werden, festzulegen.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 18 L 612/25
1. April 2025
18 L 612/25 1. April 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 18 L 678/24
6. November 2024
18 L 678/24 6. November 2024
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht - 6 C 2/23
6. November 2024
6 C 2/23 6. November 2024
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 18 K 6721/19
27. Januar 2023
18 K 6721/19 27. Januar 2023
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 18 K 4252/20
27. Januar 2023
18 K 4252/20 27. Januar 2023
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 18 K 3575/21
27. Januar 2023
18 K 3575/21 27. Januar 2023
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 18 K 4253/20
27. Januar 2023
18 K 4253/20 27. Januar 2023
Urteil vom Bundesverwaltungsgericht - 6 C 10/20
12. Oktober 2022
6 C 10/20 12. Oktober 2022
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1709/20
17. Dezember 2020
13 B 1709/20 17. Dezember 2020
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 18 K 3108/17
10. Juli 2020
18 K 3108/17 10. Juli 2020