Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1709/20

Tenor

Auf die Beschwerden der Antragsgegnerin und der Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 16. Oktober 2020 geändert. Der Antrag der Antragstellerinnen auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer vor dem Verwaltungsgericht erhobenen Klage (18 K 2646/20) gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 31. März 2020 (BK10-19-0178_E) wird abgelehnt.

Die Antragstellerinnen tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen aus dem Beschwerdeverfahren; im Übrigen sind die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 360.000,00 Euro festgesetzt.


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