(1) Disziplinarmaßnahmen sind
- 1.
-
Verweis, - 2.
-
Ausgangsbeschränkung, - 3.
-
Geldbuße, - 4.
-
Nichtgewährung einer höheren Soldgruppe, - 5.
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Rückstufung in eine niedrigere Soldgruppe.
(2) Ausgangsbeschränkung und Geldbuße können nebeneinander verhängt werden.