In öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über die auf Grund des Abschnitts XI ergehenden Verwaltungsakte ist der Finanzrechtsweg gegeben.
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EStG § 98 Rechtsweg
Einkommensteuergesetz
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Finanzgericht Münster - 12 K 2686/16 E
20. Februar 2020
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12 K 2686/16 E | 20. Februar 2020 |