Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Teil 1Allgemeine Vorschriften§ 1Persönlicher AnwendungsbereichTeil 2Berufsausübung als niedergelassener europäischer RechtsanwaltAbschnitt 1Allgemeine Voraussetzungen§ 2Niederlassung§ 3Antrag§ 4VerfahrenAbschnitt 2Berufliche Rechte und Pflichten§ 5Berufsbezeichnung§ 6Berufliche Stellung§ 7Berufshaftpflichtversicherung§ 8Sozietät im HerkunftsstaatAbschnitt 3Anwaltsgerichtliches Verfahren, Zustellungen§ 9Mitteilungspflichten, rechtliches Gehör§ 10ZustellungenTeil 3EingliederungAbschnitt 1Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach dreijähriger Tätigkeit§ 11Voraussetzungen§ 12Nachweis der TätigkeitAbschnitt 2Zulassung bei kürzerer Tätigkeit im deutschen Recht§ 13Voraussetzungen§ 14Nachweise§ 15GesprächTeil 4Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation§ 16Antrag auf Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation§ 16aEntscheidung über den Antrag§ 17Zweck der Eignungsprüfung§ 18Prüfungsamt§ 19(weggefallen)§ 20Prüfungsfächer§ 21Prüfungsleistungen§ 22Prüfungsentscheidung§ 23Einwendungen§ 24Wiederholung der PrüfungTeil 5Vorübergehende Dienstleistung§ 25Vorübergehende Tätigkeit§ 26Berufsbezeichnung, Nachweis der Rechtsanwaltseigenschaft§ 27Rechte und Pflichten§ 28Vertretung und Verteidigung im Bereich der Rechtspflege§ 29Nachweis des Einvernehmens, Widerruf§ 30Besonderheiten bei Verteidigung§ 31Zustellungen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren§ 32Aufsicht, zuständige Rechtsanwaltskammer§ 33Anwaltsgerichtsbarkeit, Zustellungen§ 34Anwaltsgerichtliche Ahndung von Plfichtverletzungen, vorläufige anwaltsgerichtliche Maßnahmen§ 34aMitteilungspflichtenTeil 6Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen und allgemeine Vorschriften für das Verwaltungsverfahren§ 35Rechtsweg in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen§ 36Bescheinigungen des Heimat- oder Herkunftsstaates§ 37Europäische Verwaltungszusammenarbeit; Bescheinigungen§ 38Mitteilungspflichten gegenüber anderen Staaten§ 38aStatistik§ 39Gebühren und AuslagenTeil 7Ermächtigungen, Übertragung von Befugnissen§ 40Ermächtigungen§ 41Übertragung von BefugnissenTeil 8Übergangs- und Schlussbestimmungen§ 42Anwendung von Vorschriften des StrafgesetzbuchesAnlage zu § 1