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EuWO 1988 Anlage 12 (zu § 32 Abs. 1)
Europawahlordnung
Sämtliche Angaben bitte in Maschinen- oder DruckschriftBundeswahlleiterStatistisches Bundesamt65180 WiesbadenAusfertigung Nr. oder
BundeswahlleiterStatistisches BundesamtGustav-Stresemann-Ring 1165189 WiesbadenListe für ein LandName der Partei und Anschrift - i.d.R. des Landesverbandes - sowie ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigungder/desfür die Wahl zum Europäischen Parlament amDatum
1.Auf Grund der §§ 8ff. des Europawahlgesetzes und des § 32 der Europawahlordnung werden als Bewerber undErsatzbewerber für das Land
.........................................................................................................................................................................................................................Ersatz- be- werber.........................................................................................................................................................................................................................usw.2.Vertrauensperson für die Liste ist:Familienname, Vorname
Zustimmungserklärungen der Bewerber und Ersatzbewerber (§ 11 Abs. 2 Nr. 1 Europawahlgesetz) mit den Versicherungen an Eides statt, dass sie sich nicht in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Wahl bewerben, und zur Mitgliedschaft in Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen, b)
Bescheinigungen der Wählbarkeit der deutschen Bewerber und Ersatzbewerber (§ 11 Abs. 2 Nr. 1a Europawahlgesetz), c)
Bescheinigungen der deutschen Gemeindebehörden für Unionsbürger, dass sie in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind (§ 11 Abs. 2 Nr. 1b Europawahlgesetz), d)
Versicherungen an Eides statt von Unionsbürgern gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 1c Europawahlgesetz, e)
Unterstützungsunterschriften mit dem Nachweis der Wahlberechtigung der Unterzeichner,f)eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlussfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung (§ 10 Abs. 6 Europawahlgesetz) nebst Versicherung an Eides statt (§ 11 Abs. 2 Nr. 2 Europawahlgesetz),g)die schriftliche Satzung und das Programm des Wahlvorschlagsberechtigten,h)eine Ausfertigung der Niederschrift über die nach demokratischen Grundsätzen durchgeführte Wahl der Mitglieder des Vorstandes/der Vorstände, der/die den Wahlvorschlag zu unterzeichnen hat/haben, mit den Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder,i)eine Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände.Ort, DatumUnterschriften des Vorstandes des Landesverbandes der Partei oder der sonstigen politischen VereinigungNameNameNameFunktionFunktionFunktion