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EuWO 1988 Anlage 25 (zu § 65 Absatz 1)
Europawahlordnung
Gemeinde:(Bitte Zutreffendes ankreuzen:)Kreis: ⃞ Allgemeiner Wahlbezirk ⃞ Sonderwahlbezirk ⃞ Wahlbezirk mit beweglichem WahlvorstandLand:Wahlbezirk-Nr.: (Name oder Nummer)Diese Wahlniederschrift ist vollständig auszufüllen und bei Punkt 5.6 von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes zu unterschreiben.
Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk bei der Wahl zum Europäischen Parlament
Anstelle der nicht erschienenen oder ausgefallenen Mitglieder des Wahlvorstandes ernannte der Wahlvorsteher folgende anwesende oder herbeigerufene Wahlberechtigte zu Mitgliedern des Wahlvorstandes und wies sie auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hin:
FamiliennameVornamenUhrzeit1.2.3.
Als Hilfskräfte waren zugezogen:
FamiliennameVornamenAufgabe1.2.3.
2.Wahlhandlung2.1Eröffnung der WahlhandlungDer Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung damit, dass er die anwesenden Mitglieder des Wahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hinwies; er stellte die Erteilung dieses Hinweises an alle Beisitzer vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sicher. Er belehrte sie über ihre Aufgaben.Abdrucke des Europawahlgesetzes, des Bundeswahlgesetzes und der Europawahlordnung lagen im Wahlraum vor.2.2Vorbereitung des WahlraumsDamit die Wähler die Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen konnten, waren im Wahlraum Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden oder Nebenräume, die nur vom Wahlraum aus betretbar waren, hergerichtet:(Bitte eintragen:)Zahl der Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden:. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Zahl der Nebenräume:. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Vom Tisch des Wahlvorstandes konnten die Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden oder Eingänge zu den Nebenräumen überblickt werden.2.3Vorbereitung der WahlurneDer Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne in ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war. Sodann wurde die Wahlurne
(Bitte Zutreffendes ankreuzen:) ⃞ versiegelt. ⃞ verschlossen; der Wahlvorsteher nahm den Schlüssel in Verwahrung.2.4Beginn der StimmabgabeMit der Stimmabgabe wurde um
2.5Berichtigungen aufgrund nachträglich ausgestellter WahlscheineVor Beginn der Stimmabgabe:(Bitte Zutreffendes ankreuzen:) ⃞ Ein Verzeichnis über nachträglich ausgestellte Wahlscheine lag nicht vor. Das Wählerverzeichnis war nicht zu berichtigen. ⃞ Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigte der Wahlvorsteher das Wählerverzeichnis nach dem Verzeichnis der nachträglich erteilten Wahlscheine, indem er bei den Namen der nachträglich mit Wahlscheinen versehenen Wahlberechtigten in der Spalte für die Stimmabgabe den Vermerk „Wahlschein“ oder den Buchstaben „W“ eintrug. Der Wahlvorsteher berichtigte auch die Zahlen der Abschlussbescheinigung der Gemeindebehörde; diese Berichtigung wurde von ihm abgezeichnet.
Während der Stimmabgabe: ⃞ Der Wahlvorsteher berichtigte das Wählerverzeichnis später aufgrund der durch die Gemeindebehörde am Wahltag erfolgten Mitteilungen über die noch am Wahltag an erkrankte Wahlberechtigte erteilten Wahlscheine, indem er bei den Namen der noch am Wahltag mit Wahlscheinen versehenen Wahlberechtigten in der Spalte für die Stimmabgabe den Vermerk „Wahlschein“ oder den Buchstaben „W“ eintrug. Der Wahlvorsteher berichtigte auch die Zahlen der Abschlussbescheinigung der Gemeindebehörde; diese Berichtigung wurde von ihm abgezeichnet.2.6Ungültigkeit von Wahlscheinen(Bitte Zutreffendes ankreuzen:) ⃞ Der Wahlvorsteher hat eine Mitteilung über die Ungültigkeit von Wahlscheinen nicht erhalten. ⃞ Der Wahlvorsteher wurde vom. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .unterrichtet, dass folgende(r) Wahlschein(e) für ungültig erklärt worden ist/sind:. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Bitte Vor- und Familienname des Wahlschein- inhabers sowie Wahlschein-Nummer eintragen)2.7Beweglicher WahlvorstandIm Wahlbezirk(Bitte Zutreffendes ankreuzen:) ⃞ war kein beweglicher Wahlvorstand tätig. (weiter bei Punkt 2.8) ⃞ war ein beweglicher Wahlvorstand tätig. (Bitte Zutreffendes ankreuzen:) Im Wahlbezirk befindet sich ⃞ das kleinere Krankenhaus/Alten- oder Pflegeheim. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , (Bezeichnung) ⃞ das Kloster. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , (Bezeichnung) ⃞ die sozialtherapeutische Anstalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , (Bezeichnung) ⃞ die Justizvollzugsanstalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , (Bezeichnung)für das/die die Gemeinde die Stimmabgabe vor einem beweglichen Wahlvorstand zugelassen hat.Die personelle Zusammensetzung des beweglichen Wahlvorstandes/der beweglichen Wahlvorstände für die einzelne(n) Anstalt(en) (drei Mitglieder des Wahlvorstandes einschließlich des Wahlvorstehers oder seines Stellvertreters) ist aus den dieser Niederschrift alsAnlagen Nr. . . . . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . . . . beigefügten besonderen Niederschriften ersichtlich.
Der bewegliche Wahlvorstand begab sich zu der von der Gemeindebehörde bestimmten Wahlzeit in die Einrichtung(en) und übergab dort den Wahlberechtigten die Stimmzettel. Er wies die Wahlberechtigten, die sich bei der Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen wollten, darauf hin, dass sie auch ein von ihnen bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes als Hilfsperson in Anspruch nehmen können. Die Wähler hatten die Möglichkeit, den Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen.Nach Prüfung der Wahlscheine warfen die Wähler ihre gefalteten Stimmzettel in die vom beweglichen Wahlvorstand mitgebrachte verschlossene Wahlurne. Soweit ein Wähler es wünschte, warf der Wahlvorsteher oder sein Stellvertreter den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Der bewegliche Wahlvorstand vereinnahmte die Wahlscheine und brachte nach Schluss der Stimmabgabe die verschlossene Wahlurne und die eingenommenen Wahlscheine unverzüglich in den Wahlraum zurück. Hier verblieb die verschlossene Wahlurne bis zum Schluss der Wahlhandlung unter ständiger Aufsicht des Wahlvorstandes.2.8Beweglicher Wahlvorstand im SonderwahlbezirkIm Sonderwahlbezirk(Bitte Zutreffendes ankreuzen:) ⃞ war kein beweglicher Wahlvorstand tätig. ⃞ begab sich ein beweglicher Wahlvorstand in die Krankenzimmer und verfuhr wie unter 2.7 beschrieben.2.9Besondere Vorfälle während der Wahlhandlung(Bitte Zutreffendes ankreuzen:) ⃞ waren nicht zu verzeichnen. ⃞ waren zu verzeichnen. Über die besonderen Vorfälle (z. B. Zurückweisung von Wählern in den Fällen des § 49 Absatz 6 und 7 und des § 52 der Europawahlordnung, Unterbrechung der Wahlhandlung) wurden Niederschriften angefertigt, die als Anlagen
Nr. ……… bis ……… beigefügt sind.
2.10Ablauf der WahlzeitUm 18.00 Uhr gab der Wahlvorsteher den Ablauf der Wahlzeit bekannt. Danach wurden nur noch die Wähler zur Stimmabgabe zugelassen, die vor Ablauf der Wahlzeit erschienen waren und sich im Wahlraum oder aus Platzgründen davor befanden. Nach Ablauf der Wahlzeit eintreffenden Personen wurde der Zutritt zur Stimmgabe gesperrt. Nachdem die vor Ablauf der Wahlzeit erschienenen Wähler ihre Stimme abgegeben hatten, erklärte der Wahlvorsteher die Wahlhandlung für geschlossen.
Um ……… Uhr ……… Minuten
erklärte der Wahlvorsteher die Wahl für geschlossen.Vom Wahltisch wurden alle nicht benutzten Stimmzettel entfernt.
3.Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk3.1Leitung der ErgebnisfeststellungDie Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wurden unmittelbar im Anschluss an die Stimmabgabe und ohne Unterbrechung unter der Leitung des Wahlvorstehers/des stellvertretenden Wahlvorstehers vorgenommen.3.2Zahl der Wähler, Öffnung der Wahlurnea) Zunächst wurden die im Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmabgabevermerke gezählt.Die Zählung ergab(Bitte Zahl eintragen:)………… Stimmabgabevermerkeb) Dann wurden die eingenommenen Wahlscheine gezählt.Die Zählung ergab………… Wahlscheine (= Wähler mit Wahlschein)Diese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei eintragen.c) Die Feststellung der Zahl der Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis und der eingenommenen Wahlscheine ergab, dass
⃞
mindestens 30 Wähler ihre Stimme abgegeben haben (weiter bei Punkt 3.2. e)). ⃞ weniger als 30 Wähler ihre Stimme abgegeben haben, der Kreis- oder Stadtwahlleiter wurde unterrichtet (weiter bei Punkt 3.2. d)).d) Weil weniger als 30 Wähler ihre Stimme abgegeben haben, hat der Kreis- oder Stadtwahlleiter nach § 61 Absatz 2 der Europawahlordnung die gemeinsame Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses mit einem von ihm bestimmten anderen Wahlvorstand
um ……… Uhr ……… Minuten angeordnet.Der Wahlvorstand des Wahlbezirks mit weniger als 30 Wähler (abgebender Wahlvorstand) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (abgebender Wahlvorstand/ Name oder Nummer des Wahlbezirks)hat die verschlossene Wahlurneoderdie aus der Wahlurne entnommenen, ungesichteten und in einem separaten Umschlag verschlossenen und versiegelten Stimmzettelzusammen mit der Abschlussbeurkundung, dem Wählerverzeichnis und den eingenommenen Wahlscheinen dem vom Kreis- oder Stadtwahlleiter bestimmten Wahlvorstand (aufnehmender Wahlvorstand) übergeben.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (aufnehmender Wahlvorstand/ Name oder Nummer des Wahlbezirks)(Zutreffendes bitte ankreuzen:)Die Übergabe ⃞ der verschlossenen Wahlurne ⃞ des versiegelten Umschlages mit den Stimmzettelnerfolgte um ……… Uhr ……… Minuten.Am Wahlraum des abgebenden Wahlvorstands wurde ein Hinweis angebracht, wo die gemeinsame Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt. Bei Transport der zu übergebenden Gegenstände waren der Wahlvorsteher und der Schriftführer, ein weiteres Mitglied des Wahlvorstands und soweit möglich weitere im Wahlraum anwesende Wahlberechtigte als Vertretende der Öffentlichkeit anwesend.
⃞
Bitte durch Ankreuzen bestätigen.(weiter bei Punkt 5.4)e) Sodann wurde die Wahlurne geöffnet; die eingenommenen Stimmzettel wurden entnommen. Der Wahlvorsteher überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war.f) Der Inhalt der Wahlurne wurde vor dem Auszählen mit dem Inhalt einer anderen Wahlurne vermischt, weil
(Soweit zutreffend, ankreuzen, sonst weiter bei Punkt 3.2.g)). ⃞ im Wahlbezirk/Sonderwahlbezirk ein beweglicher Wahlvorstand tätig war. ⃞ aufgrund der Anordnung des Kreis- oder Stadtwahlleiters von ………… Uhr ………… Minuten die in der verschlossenen Wahlurne oder in einem verschlossenen Umschlag transportierten Stimmzettel, das Wählerverzeichnis, die Abschlussbeurkundung und die eingenommenen Wahlscheine des . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (abgebender Wahlvorstand/ Name oder Nummer des Wahlbezirks)um ………… Uhr ………… Minuten zur gemeinsamen Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses übernommen wurden.Bei der Zahl der Wähler (3.2.a), b) und g)) und der Zahl der Wahlberechtigten (3.3) sind die Zahlen aus den Wählerverzeichnissen, Abschlussbeurkundungen, eingenommenen Wahlscheinen und Stimmzetteln des abgebenden und des aufnehmenden Wahlvorstands zusammenzuzählen.Nach der Vermischung sind die Stimmzettel gemeinsam auszuzählen (ab 3.2.g)).g) Sodann wurden die Stimmzettel gezählt.(Bitte Zahl eintragen:)Die Zählung ergab…………… Stimmzettel (= Wähler insgesamt)Diese Zahl hinten in Abschnitt 4 bei eintragen.Die Zahl a) + b) ergab…………… Personen.(Bitte Zutreffendes ankreuzen:) ⃞ Die Gesamtzahl a) + b) stimmte mit der Zahl der Stimmzettel unter g) überein. ⃞ Die Gesamtzahl a) + b) warum …………… (Anzahl) größerum …………… (Anzahl) kleinerals die Zahl der Stimmzettel.
Die Verschiedenheit, die auch bei wiederholter Zählung bestehen blieb, erklärt sich aus folgenden Gründen:(Bitte erläutern:). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3.3Zahl der WahlberechtigtenDer Schriftführer übertrug aus der Bescheinigung über den Abschluss des Wählerverzeichnisses die Zahl der Wahlberechtigten hinten in Abschnitt 4 unter der Wahlniederschrift.Sofern der Wahlvorsteher Berichtigungen aufgrund nachträglich ausgestellter Wahlscheine vorgenommen hat (siehe Abschnitt 2.5), ist die berichtigte Zahl einzutragen.3.4Zählung der Stimmen; StimmzettelstapelNunmehr bildeten mehrere Beisitzer unter Aufsicht des Wahlvorstehers folgende Stimmzettelstapel und behielten sie unter Aufsicht:3.4.1
a)
die nach den Wahlvorschlägen getrennten Stapel mit den Stimmzetteln mit zweifelsfrei gültiger Stimme,
b)
einen Stapel mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln,
c)
einen Stapel mit den Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gaben und über die später vom Wahlvorstand Beschluss zu fassen war.
Der Stapel zu c) wurde ausgesondert und von einem vom Wahlvorsteher dazu bestimmten Beisitzer in Verwahrung genommen.3.4.2Die Beisitzer, die die nach Wahlvorschlägen geordneten Stapel zu a) unter ihrer Aufsicht hatten, übergaben die einzelnen Stapel zu a) in der Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel nacheinander zu einem Teil dem Wahlvorsteher, zum anderen Teil seinem Stellvertreter. Diese prüften, ob die Kennzeichnung der Stimmzettel eines jeden Stapels gleich lautete und sagten zu jedem Stapel laut an, für welchen Wahlvorschlag er Stimmen enthielt. Gab ein Stimmzettel dem Wahlvorsteher oder seinem Stellvertreter Anlass zu Bedenken, so fügten sie den Stimmzettel dem Stapel zu c) bei.Nunmehr prüfte der Wahlvorsteher den Stapel zu b) mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln, die ihm hierzu von dem Beisitzer, der sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden. Der Wahlvorsteher sagte jeweils an, dass die Stimme ungültig ist.
Danach zählten je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer nacheinander je einen der zu a) und b) gebildeten Stapel unter gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten
(Zwischensummenbildung I)die Zahl der für die einzelnen Wahlvorschläge= Zeilen D1, D2, D3, D4 usw. in Abschnitt 4abgegebenen Stimmen sowiedie Zahl der ungültigen Stimmen.= Zeile C in Abschnitt 4Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als Zwischensummen I (ZS I) vom Schriftführer hinten in Abschnitt 4 in den genannten Zeilen eingetragen.
⃞
Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen.3.4.3Die Zählungen nach 3.4.2 verliefen wie folgt:(Bitte Zutreffendes ankreuzen:) ⃞Unstimmigkeiten bei den Zählungen haben sich nicht ergeben. ⃞Da sich zahlenmäßige Abweichungen ergaben, zählten die beiden Beisitzer den betreffenden Stapel nacheinander erneut.Danach ergab sich eine Übereinstimmung zwischen den Zählungen. ⃞ Bitte durch Ankreuzen bestätigen.3.4.4Zum Schluss entschied der Wahlvorstand über die Gültigkeit der Stimmen, die auf den übrigen in dem Stapel zu c) ausgesonderten Stimmzetteln abgegeben worden waren. Der Wahlvorsteher gab die Entscheidung mündlich bekannt und sagte jeweils bei gültigen Stimmen an, für welchen Wahlvorschlag die Stimme abgegeben worden war. Er vermerkte auf der Rückseite jedes Stimmzettels, ob und für welchen Wahlvorschlag die Stimme für gültig oder ungültig erklärt worden war, und versah die Stimmzettel mit fortlaufenden Nummern.(Zwischensummenbildung II)Die so ermittelten gültigen oder ungültigen Stimmen wurden als Zwischensummen II (ZS II) vom Schriftführer hinten in Abschnitt 4 eingetragen.
⃞
Nach Eintragung durch Ankreuzen bestätigen.3.4.5Der Schriftführer zählte die Zwischensummen der ungültigen Stimmen sowie der gültigen Stimmen jeweils für die einzelnen Wahlvorschläge zusammen. Zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer überprüften die Zusammenzählung.3.5Sammlung und Beaufsichtigung der StimmzettelDie vom Wahlvorsteher bestimmten Beisitzer sammelten
a)
die Stimmzettel getrennt nach den Wahlvorschlägen, denen sie zugefallen waren,
b)
die ungekennzeichneten Stimmzettel und
c)
die Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gegeben hatten
je für sich und behielten sie unter ihrer Aufsicht.Die in c) bezeichneten Stimmzettel sind als Anlagen unter den fortlaufenden Nummern. . . . . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . . . . . beigefügt.3.6Feststellung und Bekanntgabe des WahlergebnissesDas im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das Wahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt und vom Wahlvorsteher mündlich bekannt gegeben.
5.Abschluss der Wahlergebnisfeststellung5.1Besondere Vorkommnisse bei der WahlergebnisfeststellungBei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren als besondere Vorkommnisse zu verzeichnen:
(Bitte Zutreffendes ankreuzen:) ⃞ mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt. ⃞ berichtigt. (Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit anderer Farbe oder auf andere Weise kenntlich zu machen. Alte Zahlenangaben bitte nicht löschen oder radieren.)und vom Wahlvorsteher mündlich bekannt gegeben.5.3SchnellmeldungDas Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vordruck für die Schnellmeldung nach dem Muster der Anlage 24 zur Europawahlordnung übertragen und
auf schnellstem Wege (z. B. telefonisch). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Bitte Art der Übermittlung angeben)an . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Bitte Empfänger eintragen)übermittelt.5.4Anwesenheit des WahlvorstandesWährend der Wahlhandlung waren immer mindestens drei, während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses mindestens fünf Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter jeweils der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter, anwesend.
5.5Öffentlichkeit der Wahlhandlung und ErgebnisfeststellungDie Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich.5.6Versicherung zur Richtigkeit der NiederschriftVorstehende Niederschrift wurde von den Mitgliedern des Wahlvorstandes genehmigt und von ihnen unterschrieben.Ort und Datum Der Wahlvorsteher Die übrigen Beisitzer Der Stellvertreter Der Schriftführer
Ein Paket mit den nach Wahlvorschlägen geordneten und gebündelten Stimmzetteln,
b)
ein Paket mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln,
c)
ein Paket mit den eingenommenen Wahlscheinen sowie
d)
ein Paket mit den unbenutzten Stimmzetteln.
Die Pakete zu a) bis c) wurden versiegelt und mit dem Namen der Gemeinde, der Nummer des Wahlbezirks und der Inhaltsangabe versehen.5.9Übergabe der WahlunterlagenDem Beauftragten der Gemeindebehörde wurdenam …………………… um ……… Uhr übergeben
–
diese Wahlniederschrift mit Anlagen,
–
die Pakete wie in Abschnitt 5.8 beschrieben,
–
das Wählerverzeichnis,
–
die Wahlurne – mit Schloss und Schlüssel –sowie
–
alle sonstigen dem Wahlvorstand von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Gegenstände und Unterlagen.