EuWO 1988 Anlage 25 (zu § 65 Abs. 1)

Europawahlordnung

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2616 - 2621;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

               
              
Gemeinde ................. ( ) 1) Allgemeiner Wahlbezirk
Kreis .................... ( ) 1) Sonderwahlbezirk
Land ..................... ( ) 1) Wahlbezirk mit beweglichem
Wahlbezirk ............... Wahlvorstand
(Name oder Nummer) ....... ----------------------------------
I Diese Wahlniederschrift ist I
I auf der letzten Seite von I
I allen Mitgliedern des Wahl- I
I vorstandes zu unterschreiben. I
----------------------------------

Wahlniederschrift
über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im
Wahlbezirk
der Wahl zum Europäischen Parlament
Datum
am ..................................

1. Wahlvorstand
Zu der Wahl zum Europäischen Parlament waren für den Wahlbezirk
vom Wahlvorstand erschienen:
------------------------------------------------------------------
I Familienname I Vorname I Funktion I
I----------------------------------------------------------------I
I 1. ................. I .................. I als Wahlvorsteher/in
I 2. ................. I .................. I als I
I I I stellvertretende/r I
I I I Wahlvorsteher/in I
I 3. ................. I .................. I als Schriftführer/in
I 4. ................. I .................. I als Beisitzer/in I
I 5. ................. I .................. I als Beisitzer/in I
I 6. ................. I .................. I als Beisitzer/in I
I 7. ................. I .................. I als Beisitzer/in I
I 8. ................. I .................. I als Beisitzer/in I
I 9. ................. I .................. I als Beisitzer/in I
------------------------------------------------------------------
An Stelle des/der nicht erschienenen oder ausgefallenen
Mitglieds/er des Wahlvorstandes ernannte der/die Wahlvorsteher/in
folgende/n anwesende/n oder herbeigerufene/n Wahlberechtigte/n
zu/m Mitglied/ern des Wahlvorstandes und wies sie/ihn auf ihre/seine
Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres/seines Amtes und zur
Verschwiegenheit über die ihr/ihm/ihnen bei ihrer/seiner amtlichen
Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten hin:
------------------------------------------------------------------
I Familienname I Vorname I Uhrzeit I
I----------------------------------------------------------------I
I 1. ................. I .................. I .................. I
I 2. ................. I .................. I .................. I
I 3. ................. I .................. I .................. I
------------------------------------------------------------------
Als Hilfskräfte waren zugezogen:
------------------------------------------------------------------
I Familienname I Vorname I Aufgabe I
I----------------------------------------------------------------I
I 1. ................. I .................. I .................. I
I 2. ................. I .................. I .................. I
I 3. ................. I .................. I .................. I
------------------------------------------------------------------
2. Wahlhandlung
2.1 Der/Die Wahlvorsteher/in eröffnete die Wahlhandlung damit, dass er/sie
die anwesenden Mitglieder des Wahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur
unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit
über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen
Angelegenheiten hinwies; er/sie stellte die Erteilung dieses Hinweises
an alle Beisitzer vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sicher. Er/Sie belehrte
sie über ihre Aufgaben.
Abdrucke des Europawahlgesetzes, des Bundeswahlgesetzes und der
Europawahlordnung lagen im Wahlraum vor.
2.2 Der Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne in
ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war. Sodann wurde die
Wahlurne
( ) 1) versiegelt.
( ) 1) verschlossen; der/die Wahlvorsteher/in nahm den
Schlüssel in Verwahrung.
2.3 Damit die Wähler die Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen
konnten, waren im Wahlraum Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden
aufgestellt oder Nebenräume, die nur vom Wahlraum aus betretbar waren,
hergerichtet.
Zahl der Wahlkabinen oder Tische mit Sichtblenden: .....................
Zahl der Nebenräume: .....................
Vom Tisch des Wahlvorstandes konnten die Wahlkabinen oder Tische mit
Sichtblenden oder Eingänge zu den Nebenräumen überblickt werden.
2.4 Mit der Stimmabgabe wurde um .......... Uhr .......... Minuten
begonnen.
2.5 ( ) 1) Ein Verzeichnis über nachträglich ausgestellte Wahlscheine lag
nicht vor. Das Wählerverzeichnis war nicht zu berichtigen.
( ) 1) Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigte der/die Wahlvorsteher/in
das Wählerverzeichnis nach dem Verzeichnis der nachträglich
erteilten Wahlscheine, indem er/sie bei den Namen der
nachträglich mit Wahlscheinen versehenen Wahlberechtigten in der
Spalte für die Stimmabgabe den Vermerk "Wahlschein" oder den
Buchstaben "W" eintrug. Der/Die Wahlvorsteher/in berichtigte auch
die Zahlen der Abschlussbescheinigung der Gemeindebehörde; diese
Berichtigung wurde von ihm/ihr abgezeichnet.
( ) 1) Der/Die Wahlvorsteher/in berichtigte später entsprechend das
Wählerverzeichnis und die dazugehörige Abschlussbescheinigung
unter Berücksichtigung der noch am Wahltage an erkrankte
Wahlberechtigte erteilten Wahlscheine.
2.6 ( ) 1) Besondere Vorfälle während der Wahlhandlung waren nicht zu
verzeichnen.
( ) 1) Soweit sich besondere Vorfälle ereigneten (z. B. Zurückweisung
von Wählern in den Fällen des § 49 Abs. 6 und 7 und des § 52
Europawahlordnung), wurden Niederschriften angefertigt;
sie sind als Anlagen Nr. ................................
bis Nr. .......... beigefügt.
2.7 ( ) 1) Der Wahlvorstand hat eine Mitteilung über die Ungültigkeit von
Wahlscheinen nicht erhalten.
( ) 1) Der Wahlvorstand wurde vom ..................... unterrichtet,
dass folgende/r Wahlschein/e für ungültig erklärt worden ist/sind:
Vor- und Familienname des Wahlscheininhabers sowie
Wahlschein-Nr.
..................................................................
2.8 Im Wahlbezirk befindet sich 2)
( ) 1) das kleinere Krankenhaus/Alten- oder Pflegeheim
...........................................................
Bezeichnung
( ) 1) das Kloster ...............................................
Bezeichnung
( ) 1) die sozialtherapeutische Anstalt ..........................
Bezeichnung
( ) 1) die Justizvollzugsanstalt .................................
Bezeichnung
für das/die die Gemeinde die Stimmabgabe vor einem beweglichen
Wahlvorstand zugelassen hat. Die personelle Zusammensetzung des/der
beweglichen Wahlvorstandes/Wahlvorstände für die
einzelne/n Anstalt/en (drei Mitglieder des Wahlvorstandes
einschließlich des Wahlvorstehers oder seines Stellvertreters) ist
aus den dieser Niederschrift als Anlage/n Nr. ...............
bis Nr. .......... beigefügten besonderen Niederschrift/en
ersichtlich.
Der bewegliche Wahlvorstand begab sich zu der von der
Gemeindebehörde bestimmten Wahlzeit in die Einrichtung/en und
übergab dort den Wahlberechtigten die Stimmzettel.
Er wies die Wahlberechtigten, die sich bei der Stimmabgabe der
Hilfe einer anderen Person bedienen wollten, darauf hin, dass sie auch
ein von ihnen bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes als
Hilfsperson in Anspruch nehmen können. Die Wähler hatten die
Möglichkeit, den Stimmzettel unbeobachtet zu kennzeichnen.
Nach Prüfung der Wahlscheine warfen die Wähler ihre gefalteten
Stimmzettel
in die vom beweglichen Wahlvorstand mitgebrachte verschlossene
Wahlurne. Soweit ein Wähler es wünschte, warf der/die Wahlvorsteher/in
oder sein/ihr/ihre Stellvertreter/in den gefalteten Stimmzettel in die
Wahlurne. Der bewegliche Wahlvorstand vereinnahmte die Wahlscheine
und brachte nach Schluss der Stimmabgabe die verschlossene Wahlurne
und die eingenommenen Wahlscheine unverzüglich in den Wahlraum
zurück. Hier verblieb die verschlossene Wahlurne bis zum
Schluss der Wahlzeit unter ständiger Aufsicht des Wahlvorstandes.
2.9 Im Sonderwahlbezirk begab sich ein beweglicher Wahlvorstand in
die Krankenzimmer und verfuhr wie unter 2.8 beschrieben 3).
2.10 Um 18.00 Uhr gab der/die Wahlvorsteher/in den Ablauf der Wahlzeit
bekannt. Danach wurden nur noch die im Wahlraum anwesenden
Wahlberechtigten zur Stimmabgabe zugelassen. Der Zutritt zum
Wahlraum wurde solange gesperrt, bis der letzte der anwesenden
Wähler seine Stimme abgegeben hatte. Sodann wurde die Öffentlichkeit
wieder hergestellt.
Um .......... Uhr .......... Minuten erklärte der/die Wahlvorsteher/in
die Wahl für geschlossen.
Vom Wahltisch wurden alle nicht benutzten Stimmzettel entfernt.
3. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
3.1 Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wurden im
unmittelbaren Anschluss an die Stimmabgabe und ohne Unterbrechung
unter der Leitung des/der Wahlvorstehers/in des/der stellvertretenden
Wahlvorstehers/in vorgenommen.
Zunächst wurde die Wahlurne geöffnet; die Stimmzettel wurden
entnommen - und mit dem Inhalt der Wahlurne/n des/der
beweglichen Wahlvorstandes/Wahlvorstände vermischt 3). Der/Die
Wahlvorsteher/in überzeugte sich, dass die Wahlurne leer war.
3.2 a) Sodann wurden die Stimmzettel gezählt.
Die Zählung ergab ...... Stimmzettel
(= Wähler ( B )).
I An entsprechender I
I Stelle in Abschnitt 4 I
I eintragen. I
-------------------------
b) Daraufhin wurden die im Wählerverzeichnis eingetragenen
Stimmabgabevermerke gezählt.
Die Zählung ergab ...... Vermerke.
c) Mit Wahlschein haben gewählt ...... Personen = ( B 1 ).
------
b) + c) zusammen ...... Personen.
( ) 1) Die Gesamtzahl b) + c)
stimmte mit der Zahl der
Stimmzettel unter a)
überein.
( ) 1) Die Gesamtzahl b) + c) war
um ........ größer
- kleiner 3) als die Zahl
der Stimmzettel.
Die Verschiedenheit, die sich auch bei wiederholter Zählung
herausstellte, erklärt sich aus folgenden Gründen:
...............................................................
...............................................................
...............................................................
...............................................................
3.3 Der/Die Schriftführer/in übertrug aus der (ggf. berichtigten)
Bescheinigung über den Abschluss des Wählerverzeichnisses die Zahl der
Wahlberechtigten in Abschnitt 4 Kennbuchstaben ( A 1 + A 2 ) der
Wahlniederschrift.
3.4 Nunmehr bildeten mehrere Beisitzer unter Aufsicht des/der
Wahlvorstehers/in folgende Stimmzettelstapel und behielten sie unter
Aufsicht:
3.4.1 a) mehrere Stapel aus den Stimmzetteln mit zweifelsfrei gültiger
Stimme, getrennt nach Stimmen für die einzelnen Wahlvorschläge,
b) einen Stapel mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln, sowie 3)
c) einen Stapel aus den Stimmzetteln, die Anlass zu Bedenken gaben und
über die später vom Wahlvorstand Beschluss zu fassen war. 3)
Der Stapel zu c) wurde von einem vom Wahlvorsteher dazu bestimmten
Beisitzer in Verwahrung genommen. 3)
3.4.2 Die Beisitzer, die die nach a) geordneten Stapel unter ihrer
Aufsicht hatten, übergaben die einzelnen Stapel in der
Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel nacheinander
zu einem Teil dem/der Wahlvorsteher/in, zum anderen Teil seinem/ihrer/
ihrem Stellvertreter/in. Diese prüften, ob die Kennzeichnung der
Stimmzettel eines jeden Stapels gleich lautete und sagten zu
jedem Stapel laut an, für welchen Wahlvorschlag die Stimmen
abgegeben worden sind. Gab ein Stimmzettel dem/der Wahlvorsteher/in oder
seinem/ihrer/ihrem Stellvertreter/in Anlass zu Bedenken, so fügten
sie den Stimmzettel dem Stapel zu c) bei.
Nunmehr prüfte der/die Wahlvorsteher/in den Stapel zu b) mit den
ungekennzeichneten Stimmzetteln, die ihm/ihr hierzu von dem Beisitzer,
der sie in Verwahrung hatte, übergeben wurden. Der/Die Wahlvorsteher/in
sagte jeweils an, dass die Stimme ungültig ist. 3)
Danach zählten je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer
nacheinander die zu a) - und b) 3) - gebildeten Stapel unter
gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten die Zahl der für die
einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen Simmen sowie die Zahl der
ungültigen Stimmen. Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als
Zwischensummen I (ZS I) vom Schriftführer in Abschnitt 4 eingetragen.
3.4.3 Die Zählungen nach 3.4.2 verliefen wie folgt:
( ) 1) Unstimmigkeiten bei der Zählung haben sich nicht ergeben.
( ) 1) Da sich zahlenmäßige Abweichungen ergaben, zählten die
beiden Beisitzer den betreffenden Stapel nacheinander erneut.
Danach ergab sich Übereinstimmung zwischen den Zählungen.
3.4.4 Zum Schluss entschied der Wahlvorstand über die Gültigkeit der
Stimmen, die auf den übrigen in dem Stapel zu c) ausgesonderten
Stimmzetteln abgegeben worden waren.
Der/Die Wahlvorsteher/in gab die Entscheidung mündlich
bekannt und sagte jeweils bei gültigen Stimmen an, für welchen
Wahlvorschlag die Stimme abgegeben worden war. Er/Sie vermerkte auf
der Rückseite jedes Stimmzettels, ob und für welchen Wahlvorschlag
die Stimme für gültig oder ob sie für ungültig erklärt worden
war, und versah die Stimmzettel mit fortlaufenden Nummern. Die so
ermittelten gültigen und ungültigen Stimmen wurden als
Zwischensummen II (ZS II) vom Schriftführer in Abschnitt 4
eingetragen 3).
3.4.5 Der/Die Schriftführer/in zählte die Zwischensummen der ungültigen
Stimmen sowie der gültigen Stimmen jeweils für die einzelnen
Wahlvorschläge zusammen. Zwei vom Wahlvorsteher bestimmte
Beisitzer überprüften die Zusammenzählung.
3.5 Die vom/von der Wahlvorsteher/in bestimmten Beisitzer sammelten
a) die Stimmzettel getrennt nach den Wahlvorschlägen, denen die
Stimmen zugefallen waren,
b) die ungekennzeichneten Stimmzettel,
c) die Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gegeben hatten,
je für sich und behielten sie unter ihrer Aufsicht.
Die in c) bezeichneten Stimmzettel sind als
Nr. Nr.
Anlagen unter den fortlaufenden Nummern ...... bis ......
beigefügt 3).
3.6 Das im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene
Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das Wahlergebnis im
Wahlbezirk festgestellt und vom/von der Wahlvorsteher/in mündlich
bekannt gegeben.
4. Wahlergebnis
( Kennbuchstaben für die Zahlenangaben ) 4)
( A 1 ) Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis
ohne Sperrvermerk "W" (Wahlschein) 5) ............
( A 2 ) Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis
mit Sperrvermerk "W" (Wahlschein) 5) ............
( A 1 + A 2 ) Im Wählerverzeichnis insgesamt
eingetragene Wahlberechtigte 5) ............
( B ) Wähler insgesamt (vgl. oben 3.2 a)) ............
( B 1 ) darunter Wähler mit Wahlschein
(vgl. oben 3.2 c)) ............
----------------------------------------------------
I Ergebnis der Wahl im Wahlbezirk 6) I
----------------------------------------------------
I ZS I I ZS II I Insgesamt
I--------------------------------
( C ) Ungültige Stimmen I I I
----------------------------------------------------
Von den gültigen I I I
Stimmen entfielen I I I
auf den I I I
Wahlvorschlag I I I
----------------------------------------------------
( D 1 ) 1. ............... I I I
----------------------------------------------------
( D 2 ) 2. ............... I I I
----------------------------------------------------
( D 3 ) 3. ............... I I I
----------------------------------------------------
usw. Wahlvorschläge I I I
in der im I I I
Stimmzettel I I I
aufgeführten I I I
Reihenfolge mit I I I
Kurzbezeichnung I I I
und Kennwort I I I
----------------------------------------------------
( D ) Gültige Stimmen I I I
insgesamt I I I
----------------------------------------------------
5. Abschluss der Wahlergebnisfeststellung
5.1 Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren als
besondere Vorkommnisse zu verzeichnen: 3)
..................................................................
..................................................................
Der Wahlvorstand fasste in diesem Zusammenhang folgende
Beschlüsse: 3)
..................................................................
..................................................................
5.2 Das/Die Mitglied/er des Wahlvorstandes
Vor- und Familienname
..................................................................
beantragte/n vor Unterzeichnung der Wahlniederschrift eine
erneute Zählung der Stimmen 7), weil
Angabe der Gründe
..................................................................
Daraufhin wurde der Zählvorgang (vgl. Abschnitt 3.4) wiederholt.
Das in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Wahlergebnis
für den Wahlbezirk wurde
( ) 1) mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt
( ) 1) berichtigt 8)
und vom/von der Wahlvorsteher/in mündlich bekannt gegeben.
5.3 Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vordruck für die
Schnellmeldung 9) übertragen und auf schnellstem Wege telefonisch
- durch 2) Angabe der Übermittlung ...........................
an ......................... übermittelt.
5.4 Während der Wahlhandlung waren immer mindestens drei, während der
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses mindestens fünf
Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter jeweils der/die Wahlvorsteher/in
und der/die Schriftführer/in oder ihre Stellvertreter, anwesend.
5.5 Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des
Wahlergebnisses waren öffentlich.
5.6 Vorstehende Niederschrift wurde von den Mitgliedern des
Wahlvorstandes genehmigt und von ihnen unterschrieben.

Ort, Datum
.........................
Der Wahlvorsteher Der Stellvertreter
......................... ..................................
Der Schriftführer
.........................
Die übrigen Beisitzer
1. ...................... 2. ...............................
3. ...................... 4. ...............................
5. ...................... 6. ...............................
5.7 Das/Die Mitglied/er des Wahlvorstandes ........................
Vor- und Familienname
..........................
verweigerte/n die Unterschrift unter der Wahlniederschrift, weil 3)
Angabe der Gründe
..................................................................
5.8 Nach Schluss des Wahlgeschäfts wurden alle Stimmzettel und
Wahlscheine, die nicht dieser Wahlniederschrift als Anlagen
beigefügt sind, wie folgt geordnet, gebündelt und in Papier
verpackt:
a) ein Paket mit den nach Wahlvorschlägen geordneten gültigen
Stimmzetteln,
b) ein Paket mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln 3),
c) ein Paket mit den eingenommenen Wahlscheinen sowie 3)
d) ein Paket mit den unbenutzten Stimmzetteln.
Die Pakete zu a) bis c) wurden versiegelt und mit dem Namen der
Gemeinde, der Nummer des Wahlbezirks und der Inhaltsangabe
versehen.
5.9 Dem Beauftragten der Gemeindebehörde wurden am ..................,
............. Uhr, übergeben
- diese Wahlniederschrift mit Anlagen,
- die Pakete wie in Abschnitt 5.8 beschrieben,
- das Wählerverzeichnis,
- die Wahlurne - ggf. mit Schloss und Schlüssel - sowie
- alle sonstigen dem Wahlvorstand von der Gemeinde zur Verfügung
gestellten Gegenstände und Unterlagen.

Der Wahlvorsteher
.................................
------------------------------------------------------------------
Vom Beauftragten der Gemeindebehörde wurde die Wahlniederschrift
mit allen darin verzeichneten Anlagen
am .........................., .............. Uhr, auf
Vollständigkeit überprüft und übernommen.

.................................
Unterschrift des Beauftragten
der Gemeindebehörde

Achtung: Es ist sicherzustellen, dass die Wahlniederschrift
mit den Anlagen sowie die Pakete mit den weiteren
Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.
----------
1) Zutreffendes ankreuzen.
2) Wenn im Wahlbezirk kein beweglicher Wahlvorstand tätig war, ist
der gesamte Abschnitt 2.8 zu streichen.
3) Nicht Zutreffendes streichen.
4) Wahlniederschriften und Meldevordrucke sind aufeinander abgestimmt.
Die einzelnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in die Schnellmeldung
bei demselben Kennbuchstaben einzutragen, mit dem sie in der
Wahlniederschrift bezeichnet sind.
5) Die Zahlenangaben für die Kennbuchstaben ( A 1 ), ( A 2 ) und
( A 1 + A 2 ) sind der berichtigten Bescheinigung über den Abschluss
des Wählerverzeichnisses zu entnehmen (vgl. auch Abschnitt 2.5).
6) Summe ( C ) + ( D ) muss mit ( B ) übereinstimmen.
7) Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist der gesamte
Abschnitt 5.2 zu streichen.
8) Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit anderer Farbe oder
auf andere Weise kenntlich zu machen. Alte Zahlenangaben nicht
löschen oder radieren.
9) Nach dem Muster der Anlage 24 zur Europawahlordnung.

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