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EuWO 1988 Anlage 24 (zu § 64 Abs. 7 und § 68 Abs. 4)

Europawahlordnung

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2615)



Wahlbezirk (Name oder Nr.)Gemeinde/KreisBriefwahlvorstand Nr.LandSchnellmeldung

über das Ergebnis der Wahl zum Europäischen Parlament
Datumam    Die Meldung ist auf schnellstem Wege (z. B. telefonisch oder auf sonstigem elektronischen Wege) zu erstatten:vom Wahlvorsteher an die Gemeindebehörde/den Stadtwahlleiter/Kreiswahlleiter,von der Gemeindebehörde an den Kreiswahlleiter,vom Briefwahlvorsteher an die Gemeindebehörde/den Kreiswahlleiter/Stadtwahlleiter,vom Kreiswahlleiter/Stadtwahlleiter an den Landeswahlleiter,vom Landeswahlleiter an den Bundeswahlleiter.Kenn-
buchstabe
A 1 + A 2WahlberechtigteBWähler (nur Urnenwahl/nur Briefwahl/Urnen- und BriefwahlCUngültige StimmenDGültige StimmenVon den gültigen Stimmen entfallen aufName der Partei - Kurzbezeichnung -
Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung
Stimmenzahl
D 11.D 22.D 33.D 44.(usw. laut. Stimmzettel)ZusammenUnterschriftBei telefonischer Weitermeldung Hörer erst auflegen, wenn die Zahlen wiederholt sind.Durchgegeben:Uhrzeit:Aufgenommen:Unterschrift des MeldendenUnterschrift des AufnehmendenDie Schnellmeldung ist nach Ermittlung des Wahlergebnisses sofort weiterzugeben.___________________

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