EuWO 1988 Anlage 27 (zu § 68 Abs. 5)

Europawahlordnung

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2623 - 2628;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

               
              
Briefwahlvorstand Nr. .............
Gemeinde/n 1) ..................... ----------------------------------
Kreis 1) .......................... I Diese Wahlniederschrift ist I
Land .............................. I auf der letzten Seite von I
I allen Mitgliedern des Wahl- I
I vorstandes zu unterschreiben. I
----------------------------------

Wahlniederschrift
über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl
der Wahl zum Europäischen Parlament
Datum
am ..................................

1. Wahlvorstand
Zu der Wahl zum Europäischen Parlament waren zur Ermittlung und
Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl vom Briefwahlvorstand
erschienen:
------------------------------------------------------------------
I Familienname I Vorname I Funktion I
I----------------------------------------------------------------I
I 1. ................. I .................. I als Wahlvorsteher/in
I 2. ................. I .................. I als I
I I I stellvertretende/r I
I I I Wahlvorsteher/in I
I 3. ................. I .................. I als Schriftführer/in
I 4. ................. I .................. I als Beisitzer/in I
I 5. ................. I .................. I als Beisitzer/in I
I 6. ................. I .................. I als Beisitzer/in I
I 7. ................. I .................. I als Beisitzer/in I
I 8. ................. I .................. I als Beisitzer/in I
I 9. ................. I .................. I als Beisitzer/in I
------------------------------------------------------------------
An Stelle des/der nicht erschienenen oder ausgefallenen
Mitglieds/er des Wahlvorstandes ernannte der/die Wahlvorsteher/in
folgende/n anwesende/n oder herbeigerufene/n Wahlberechtigte/n
zu/m Mitglied/ern des Wahlvorstandes und wies sie/ihn auf ihre/seine
Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres/seines Amtes und zur
Verschwiegenheit über die ihr/ihm/ihnen bei ihrer/seiner amtlichen
Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten hin:
------------------------------------------------------------------
I Familienname I Vorname I Uhrzeit I
I----------------------------------------------------------------I
I 1. ................. I .................. I .................. I
I 2. ................. I .................. I .................. I
I 3. ................. I .................. I .................. I
------------------------------------------------------------------
Als Hilfskräfte waren zugezogen:
------------------------------------------------------------------
I Familienname I Vorname I Aufgabe I
I----------------------------------------------------------------I
I 1. ................. I .................. I .................. I
I 2. ................. I .................. I .................. I
I 3. ................. I .................. I .................. I
------------------------------------------------------------------
2. Zulassung der Wahlbriefe
2.1 Der/Die Wahlvorsteher/in eröffnete die Wahlhandlung damit, dass er/sie
die anwesenden Mitglieder des Wahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur
unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit
über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen
Angelegenheiten hinwies; er/sie stellt die Erteilung dieses
Hinweises an alle Beisitzer vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sicher.
Er/Sie belehrte sie über ihre Aufgaben.
Abdrucke des Europawahlgesetzes, des Bundeswahlgesetzes und der
Europawahlordnung lagen im Wahlraum vor.
2.2 Der Wahlvorstand stellte fest, dass sich die Wahlurne in
ordnungsgemäßem Zustand befand und leer war. Sodann wurde die
Wahlurne
( ) 2) versiegelt.
( ) 2) verschlossen; der/die Wahlvorsteher/in nahm den Schlüssel
in Verwahrung.
zuständige Stelle
2.3 Der Wahlvorstand stellte weiter fest, dass ihm von/vom .................
Zahl
- ................. Wahlbriefe übergeben worden sind
und eine Mitteilung, dass keine Wahlscheine für ungültig erklärt
worden sind, übergeben worden ist, 3)
Zahl
- und ............. Verzeichnis/Verzeichnisse - der für ungültig
Zahl
erklärten Wahlscheine - sowie ............ Nachtrag/Nachträge
- zu diesem/n Verzeichnis/Verzeichnissen - übergeben worden
ist - sind -. Die darin aufgeführten Wahlbriefe wurden
ausgesondert und später dem Wahlvorstand zur Beschlussfassung
vorgelegt (siehe Nr. 2.6 der Wahlniederschrift) 3).
2.4 Hierauf öffnete ein vom Wahlvorsteher bestimmter Beisitzer die
Wahlbriefe nacheinander, entnahm ihnen den Wahlschein und den
Stimmzettelumschlag und übergab beide dem/der Wahlvorsteher/in. Nachdem weder
der Wahlschein noch der Stimmzettelumschlag zu beanstanden war, wurde
der Stimmzettelumschlag ungeöffnet in die Wahlurne gelegt. Die Wahlscheine
wurden gesammelt.
2.5 Ein Beauftragter des/der .........................................
überbrachte um .......... Uhr weitere .......... Wahlbriefe, die
am Wahltag bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle
noch vor Schluss der Wahlzeit eingegangen waren 4).
2.6 Es wurden - keine 3) - insgesamt ................. 3) - Wahlbriefe
beanstandet.
Davon wurden durch Beschluss zurückgewiesen
.......... Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein oder kein
gültiger Wahlschein beigelegen hat,
.......... Wahlbriefe, weil dem Wahlbriefumschlag kein
Stimmzettelumschlag beigefügt war,
.......... Wahlbriefe, weil weder der Wahlbriefumschlag noch der
Stimmzettelumschlag verschlossen war,
.......... Wahlbriefe, weil der Wahlbriefumschlag mehrere
Stimmzettelumschläge, aber nicht die gleiche Anzahl gültiger
und mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides
statt versehener Wahlscheine enthalten hat,
.......... Wahlbriefe, weil der Wähler oder die Hilfsperson die
vorgeschriebene Versicherung an Eides statt zur
Briefwahl auf dem Wahlschein nicht unterschrieben hat,
.......... Wahlbriefe, weil kein amtlicher Stimmzettelumschlag benutzt
worden war,
.......... Wahlbriefe, weil ein Stimmzettelumschlag benutzt worden war,
der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis
gefährdenden Weise von den übrigen abwich oder einen
deutlich fühlbaren Gegenstand enthalten hat.
Zusammen: .......... Wahlbriefe.
Sie wurden samt Inhalt ausgesondert,
mit einem Vermerk über den Zurückweisungsgrund versehen,
wieder verschlossen,
fortlaufend nummeriert und
der Wahlniederschrift beigefügt.
Nach besonderer Beschlussfassung wurden .......... Wahlbriefe
zugelassen und nach Abschnitt 2.4 behandelt. War Anlass der
Beschlussfassung der Wahlschein, so wurde dieser der
Wahlniederschrift beigefügt.
3. Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
3.1 Nachdem alle bis 18.00 Uhr eingegangenen Wahlbriefe geöffnet, die
Stimmzettelumschläge entnommen und in die Wahlurne gelegt worden waren,
wurde die Wahlurne um ......... Uhr geöffnet.
Die Stimmzettelumschläge wurden entnommen. Der/Die Wahlvorsteher/in
überzeugte sich, dass die Wahlurne lee war.
3.2 a) Sodann wurden die Stimmzettelumschläge ungeöffnet gezählt.
Die Zählung ergab .......... Stimmzettelumschläge.
(= Wähler ( B ); zugleich ( B 1 )).
b) Danach wurden die Wahlscheine
gezählt.
Die Zählung ergab .......... Wahlscheine.
( ) 2) Die Zahl der Stimmzettelumschläge
und der Wahlscheine stimmte
überein.
( ) 2) Die Zahl der Stimmzettelumschläge
und der Wahlscheine stimmte
nicht überein.
Die Verschiedenheit, die sich auch bei wiederholter Zählung
herausstellte, erklärt sich aus folgenden Gründen:
...............................................................
...............................................................
...............................................................
...............................................................
3.3 Der/Die Schriftführer/in übertrug die Zahl der Wähler in Abschnitt 4
Kennbuchstabe ( B ) der Wahlniederschrift.
3.4 Nunmehr öffneten mehrere Beisitzer unter Aufsicht des/der
Wahlvorstehers/in die Stimmzettelumschläge, nahmen die Stimmzettel heraus,
bildeten daraus die folgenden Stapel und behielten sie unter
Aufsicht:
3.4.1 a) Mehrere Stapel aus den Stimmzetteln mit zweifelsfrei gültiger
Stimme, getrennt nach Stimmen für die einzelnen Wahlvorschläge,
b) einen Stapel mit den leeren Stimmzettelumschlägen und den
ungekennzeichneten Stimmzetteln 3),
c) einen Stapel aus Stimmzettelumschlägen, die mehrere Stimmzettel enthalten,
sowie 3)
d) einen Stapel aus Stimmzettelumschlägen und Stimmzetteln, die Anlass zu
Bedenken gaben und über die später vom Wahlvorstand Beschluss zu
fassen war. 3)
Der Stapel zu c) und d) wurde von einem vom Wahlvorsteher dazu
bestimmten Beisitzer in Verwahrung genommen. 3)
3.4.2 Die Beisitzer, die die nach a) geordneten Stapel unter ihrer
Aufsicht hatten, übergaben die einzelnen Stapel in der
Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel nacheinander
zu einem Teil dem/der Wahlvorsteher/in, zum anderen Teil seinem/ihrer/
ihrem Stellvertreter/in. Diese prüften, ob die Kennzeichnung der
Stimmzettel eines jeden Stapels gleichlautete und sagten zu
jedem Stapel laut an, für welchen Wahlvorschlag die Stimmen
abgegeben worden sind. Gab ein Stimmzettel dem/der Wahlvorsteher/in oder
seinem/ihrer/ihrem Stellvertreter/in Anlass zu Bedenken, so fügten
sie den Stimmzettel dem Stapel zu d) bei. 3)
Nunmehr prüfte der/die Wahlvorsteher/in den Stapel zu b) mit den
ungekennzeichneten Stimmzetteln und den leeren Stimmzettelumschlägen,
die ihm/ihr hierzu von dem Beisitzer, der sie in Verwahrung hatte,
übergeben wurden. Der/Die Wahlvorsteher/in sagte jeweils an, dass die
Stimme ungültig ist 3).
Danach zählten je zwei vom Wahlvorsteher bestimmte Beisitzer
nacheinander die zu a) - und b) 3) - gebildeten Stapel unter
gegenseitiger Kontrolle durch und ermittelten die Zahl der für die
einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen Stimmen sowie die Zahl der
ungültigen Stimmen. Die so ermittelten Stimmenzahlen wurden als
Zwischensummen I (ZS I) vom Schriftführer in Abschnitt 4 eingetragen.
3.4.3 Die Zählungen nach 3.4.2 verliefen wie folgt:
( ) 1) Unstimmigkeiten bei der Zählung haben sich nicht ergeben.
( ) 1) Da sich zahlenmäßige Abweichungen ergaben, zählten die
beiden Beisitzer den betreffenden Stapel nacheinander erneut.
Danach ergab sich Übereinstimmung zwischen den Zählungen.
3.4.4 Zum Schluss entschied der Wahlvorstand über die Gültigkeit der
Stimmen, die auf den ausgesonderten Stimmzetteln abgegeben
worden waren. Der/Die Wahlvorsteher/in gab die Entscheidung mündlich
bekannt und sagte jeweils bei gültigen Stimmen an, für welchen
Wahlvorschlag die Stimme abgegeben worden war.
Er/Sie vermerkte auf der Rückseite jedes Stimmzettels,
ob und für welchen Wahlvorschlag die Stimme für
gültig oder ob sie für ungültig erklärt worden
war, und versah die Stimmzettel mit fortlaufenden Nummern. Die so
ermittelten gültigen und ungültigen Stimmen wurden als
Zwischensummen II (ZS II) vom Schriftführer in Abschnitt 4
eingetragen 3).
3.4.5 Der/Die Schriftführer/in zählte die Zwischensummen der ungültigen
Stimmen sowie der gültigen Stimmen jeweils für die einzelnen
Wahlvorschläge zusammen. Zwei vom Wahlvorsteher bestimmte
Beisitzer überprüften die Zusammenzählung.
3.5 Die vom/von der Wahlvorsteher/in bestimmten Beisitzer sammelten
a) die Stimmzettel getrennt nach den Wahlvorschlägen, denen die
Stimmen zugefallen waren,
b) die leer abgegebenen Stimmzettelumschläge und die ungekennzeichneten
Stimmzettel 3),
c) die Stimmzettelumschläge, die Anlass zu Bedenken gegeben hatten, mit
den zugehörigen Stimmzetteln,
die Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken gegeben hatten und
die Stimmzettelumschläge mit mehreren Stimmzetteln 3),
je für sich und behielten sie unter ihrer Aufsicht.
Die in c) bezeichneten Stimmzettelumschläge und Stimmzettel sind als
Anlagen unter den fortlaufenden Nummern Nr. ...... bis Nr. ......
beigefügt. 3)
3.6 Das im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene
Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das Briefwahlergebnis
festgestellt und vom/von der Wahlvorsteher/in mündlich bekannt gegeben.
4. Wahlergebnis
( Kennbuchstaben für die Zahlenangaben ) 5)
( B ) = Wähler insgesamt (zugleich ( B 1 ))
----------------------------------------------------
I Ergebnis der Briefwahl 6) I
----------------------------------------------------
I ZS I I ZS II I Insgesamt
I--------------------------------
( C ) Ungültige Stimmen I I I
----------------------------------------------------
Von den gültigen I I I
Stimmen entfielen I I I
auf den I I I
Wahlvorschlag I I I
----------------------------------------------------
( D 1 ) 1. ............... I I I
----------------------------------------------------
( D 2 ) 2. ............... I I I
----------------------------------------------------
( D 3 ) 3. ............... I I I
----------------------------------------------------
Wahlvorschläge
in der im
Stimmzettel
usw. aufgeführten
Reihenfolge mit
Kurzbezeichnung
und Kennwort.
----------------------------------------------------
( D ) Gültige Stimmen I I I
insgesamt I I I
----------------------------------------------------
5. Abschluss der Wahlergebnisfeststellung
5.1 Bei der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses waren
als besondere Vorkommnisse zu verzeichnen: 3)
..................................................................
..................................................................
Der Wahlvorstand fasste in diesem Zusammenhang folgende
Beschlüsse: 3)
..................................................................
..................................................................
5.2 Das/Die Mitglied/er des Wahlvorstandes
Vor- und Familienname
..........................
beantragte/n vor Unterzeichnung der Wahlniederschrift eine
erneute Zählung 7) der Stimmen, weil
Angabe der Gründe
..................................................................
Daraufhin wurde der Zählvorgang (vgl. Abschnitt 3.4) wiederholt.
Das in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Wahlergebnis
für die Briefwahl wurde
( ) 2) mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt.
( ) 2) berichtigt 8)
und vom/von der Wahlvorsteher/in mündlich bekannt gegeben.
5.3 Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vordruck für die
Schnellmeldung 9) übertragen und auf schnellstem Wege telefonisch
Angabe der Übermittlung
- durch 3) ................................... an die zuständige
Gemeinde/den Kreis-/Stadtwahlleiter 3) übermittelt.
5.4 Während der Zulassung der Wahlbriefe waren immer mindestens drei,
während der Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
mindestens fünf Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter jeweils
der/die Wahlvorsteher/in und der/die Schriftführer/in oder ihre
Stellvertreter, anwesend.
5.5 Die Zulassung der Wahlbriefe sowie die Ermittlung und die
Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich.
5.6 Vorstehende Niederschrift wurde von den Mitgliedern des
Wahlvorstandes genehmigt und von ihnen unterschrieben.

Ort, Datum
.........................

Der Wahlvorsteher Der Stellvertreter
......................... ......................................
Der Schriftführer
.........................
Die übrigen Beisitzer
1. ...................... 2. ...................................
3. ...................... 4. ...................................
5. ...................... 6. ...................................
5.7 Das/Die Mitglied/er des Wahlvorstandes
Vor- und Familienname
.........................
verweigerte/n die Unterschrift unter der Wahlniederschrift, weil 3)
Angabe der Gründe
...................................................................
5.8 Nach Schluss des Wahlgeschäfts wurden alle Stimmzettel und
Wahlscheine, die nicht dieser Wahlniederschrift als Anlagen
beigefügt sind, wie folgt geordnet, gebündelt und in Papier
verpackt:
a) ein Paket mit den nach Wahlvorschlägen geordneten gültigen
Stimmzetteln,
b) ein Paket mit den ungekennzeichneten Stimmzetteln 3),
c) ein Paket mit den leer abgegebenen Stimmzettelumschläge sowie 3),
d) ein Paket mit den eingenommenen Wahlscheinen.
Die Pakete wurden versiegelt und mit der Nummer des
Briefwahlvorstandes sowie der Inhaltsangabe versehen.
5.9 Dem Beauftragten des/der ........................................,
wurden am ............., .............. Uhr, übergeben
- diese Wahlniederschrift mit Anlagen,
- die Pakete wie in Abschnitt 5.8 beschrieben,
- das/die Verzeichnis/se der für ungültig erklärten Wahlscheine
samt Nachträgen/die Mitteilung, dass Wahlscheine nicht für
ungültig erklärt worden sind 3),
- die Wahlurne - ggf. mit Schloss und Schlüssel - sowie
- alle sonstigen dem Briefwahlvorstand von dem/der ...............
zur Verfügung gestellten Gegenstände und Unterlagen.

Der Wahlvorsteher
.................................
------------------------------------------------------------------
Vom Beauftragten des/der ............................... wurde die
Wahlniederschrift mit allen darin verzeichneten Anlagen
am .........................., .............. Uhr, auf
Vollständigkeit überprüft und übernommen.

Unterschrift des Beauftragten
..................................................................
Achtung: Es ist sicherzustellen, dass die Wahlniederschrift
mit den Anlagen sowie die Pakete mit den weiteren
Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.
----------
1) Eintragen, ob der Briefwahlvorstand auf der Ebene der Gemeinde
oder mehrerer Gemeinden oder eines Kreises eingesetzt ist.
2) Zutreffendes ankreuzen.
3) Nicht Zutreffendes streichen.
4) Abschnitt 2.5 streichen, wenn keine weiteren Wahlbriefe zugestellt wurden.
5) Wahlniederschriften und Meldevordrucke sind aufeinander abgestimmt.
Die einzelnen Zahlen des Briefwahlergebnisses sind in die Schnellmeldung
bei demselben Kennbuchstaben einzutragen, mit dem sie in der
Wahlniederschrift bezeichnet sind.
6) Summe ( C ) + ( D ) muss mit ( B ) übereinstimmen.
7) Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist der gesamte
Abschnitt 5.2 zu streichen.
8) Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit anderer Farbe oder
auf andere Weise kenntlich zu machen. Alte Zahlenangaben nicht
löschen oder radieren.
9) Nach dem Muster der Anlage 24 zur Europawahlordnung.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von