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EuWO 1988 Anlage 28 (zu § 69 Abs. 4)

Europawahlordnung

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2629 - 2631;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)



Kreis

Kreisfreie Stadt

<B>Niederschrift<BR/><BR/>über die Sitzung des Kreiswahlausschusses/Stadtwahlausschusses<FnR ID="BJNR014530988BJNE013103377_01_BJNR014530988BJNE013104377"/><BR/><BR/>zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses</B>
der Wahl zum Europäischen Parlament
Datumam  Datum1.Zur Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament amim Kreis/in der kreisfreien StadtDatumtrat heute, amnach ordnungsgemäßer Ladung der Kreiswahlausschuss/Stadtwahlausschusszusammen.Es waren erschienen:Familienname, VornameWohnortFunktion1.als Vorsitzende/r/als stellvertretende/r Vorsitzende/r2.als Beisitzer/in3.als Beisitzer/in4.als Beisitzer/in5.als Beisitzer/in6.als Beisitzer/in7.als Beisitzer/inFerner waren zugezogen:als Schriftführer/in sowieundals HilfskräfteDer/Die Vorsitzende eröffnete umUhr die Sitzung damit, dass er/sie die Beisitzer und den/die Schriftführer/in auf ihre Verpflichtungzur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten hinwies. Er/Sie stellte fest, dass Ort, Zeit und Tagesordnung der Sitzung nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Europawahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden sind.Zahl2.Dem Kreis-/Stadtwahlausschuss lagen die insgesamtWahlniederschriften der Wahlvorstände fürZahlinsgesamtWahlbezirkeZahlZahl(davonWahlvorstände fürallgemeine Wahlbezirke,ZahlZahlWahlvorstände fürSonderwahlbezirke,ZahlWahlvorstände zur Feststellung des Briefwahlergebnisses im Kreis/in der kreisfreien Stadt)und die als Anlage beigefügte Zusammenstellung der Ergebnisse nach Wahlbezirken - und Gemeinden zur Einsichtnahme vor.2.1Nach den Wahlniederschriften waren besondere Vorkommnisse zu verzeichnen, die der Anlage zu entnehmen sind.2.2Der Kreis-/Stadtwahlausschuss stellte fest, dass die Beschlüsse der Wahlvorstände zu folgenden - keinen Beanstandungen oder Bedenken Anlass gaben:Der Kreis-/Stadtwahlausschuss traf dazu folgende Entscheidungen:2.3Der Kreis-/Stadtwahlausschuss nahm rechnerische Berichtigungen in der Wahlniederschriftnähere Bezeichnung-des Wahlvorstandesnähere Bezeichnung-des Briefwahlvorstandesvor und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en.2.4Der Kreis-/Stadtwahlausschuss beschloss abweichend von den Entscheidungen-des Wahlvorstandes über die Gültigkeit von Stimmen im Wahlbezirknähere Bezeichnung-des Briefwahlvorstandes über die Gültigkeit von Stimmennähere Bezeichnungund vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en sowie auf der Rückseite der betreffenden Stimmzettel.Nicht aufgeklärt werden konnten folgende Bedenken:3.Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Wahlbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis für den Kreis/die kreisfreie Stadt:KennbuchstabeAWahlberechtigteBWählerCUngültige StimmenDGültige StimmenVon den gültigen Stimmen entfielen auf die Wahlvorschläge der(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung)StimmenD    11.D    22.D    33.D    44.usw. (laut Stimmzettel)4.Nach der Feststellung des Gesamtergebnisses wurde die als Anlage zu dieser Niederschrift beigefügte Zusammenstellung nach dem Muster der Anlage 26 nach Wahlbezirken, Gemeinden und Briefwahlvorständen vom Kreis-/Stadtwahlleiter, von den Beisitzern und vom Schriftführer unterschrieben.5.Der Kreis-/Stadtwahlleiter gab das Wahlergebnis im Kreis/in der kreisfreien Stadtbekannt.Die Sitzung war öffentlich.Vorstehende Niederschrift wurde von dem Kreis-/Stadtwahlleiter, den Beisitzern und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben:Ort, DatumDer KreiswahlleiterDer SchriftführerDie Beisitzer1.2.3.4.5.6.

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