Zur Durchführung dieses Gesetzes und der auf ihm beruhenden Rechtsverordnungen kann das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Zustimmung des Bundesrates Allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen.
FahrlG § 35 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
Gesetz über das Fahrlehrerwesen
Referenzen
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