Erster AbschnittFahrlehrerlaubnis§ 1Erfordernis und Inhalt der Fahrlehrerlaubnis§ 2Voraussetzungen der Fahrlehrerlaubnis§ 2a
Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis bei Inhabern eines
Befähigungsnachweises aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, eines
anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
§ 3Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis§ 3aAntrag auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis nach § 2a§ 3b
Meldepflicht der Inhaber einer Fahrlehrerlaubnis
zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung nach § 2a Abs. 1 Satz 2
§ 4Fahrlehrerprüfung§ 5Erteilung der Fahrlehrerlaubnis, Fahrlehrerschein§ 6Pflichten des Fahrlehrers, tägliche Höchstdauer des praktischen Fahrunterrichts§ 7Ruhen und Erlöschen der Fahrlehrerlaubnis§ 8Rücknahme und Widerruf der Fahrlehrerlaubnis§ 9Erteilung einer neuen Fahrlehrerlaubnis§ 9aBefristete Fahrlehrerlaubnis§ 9bAusbildungsfahrlehrer und Inhalt der AusbildungZweiter AbschnittFahrschulerlaubnis§ 10Erfordernis und Inhalt der Fahrschulerlaubnis§ 11Voraussetzungen der Fahrschulerlaubnis§ 11a
Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrschulerlaubnis bei
Inhabern eines Befähigungsnachweises aus einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
§ 12Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis§ 12a
Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis, die zur Niederlassung im Inland berechtigt, an Inhaber eines
Befähigungsnachweises aus einem anderen Mitgliedstaat
der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
oder der Schweiz
§ 12b
Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung an Inhaber eines
Befähigungsnachweises aus einem anderen
Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz
§ 12cMeldepflicht der Inhaber einer Fahrschulerlaubnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Fahrschülerausbildung§ 13Erteilung der Fahrschulerlaubnis, Erlaubnisurkunde§ 14Zweigstellen§ 15Fortführen der Fahrschule nach dem Tod des Inhabers der Fahrschulerlaubnis§ 16Allgemeine Pflichten des Inhabers der Fahrschule und des verantwortlichen Leiters des Ausbildungsbetriebs§ 17Anzeigepflichten des Inhabers der Fahrschule und des verantwortlichen Leiters des Ausbildungsbetriebs§ 18Aufzeichnungen§ 19Unterrichtsentgelte§ 20Ruhen und Erlöschen der Fahrschulerlaubnis§ 21Rücknahme und Widerruf der Fahrschulerlaubnis, Widerruf der Zweigstellenerlaubnis§ 21aAusbildungsfahrschuleDritter AbschnittFahrlehrerausbildungsstätten§ 22Notwendigkeit und sachlicher Geltungsbereich der amtlichen Anerkennung von Fahrlehrerausbildungsstätten§ 23Voraussetzungen der amtlichen Anerkennung§ 24Antrag auf amtliche Anerkennung§ 25Erteilung der amtlichen Anerkennung, Anerkennungsurkunde§ 26Allgemeine Pflichten des Inhabers und des verantwortlichen Leiters der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte§ 27Anzeigepflichten des Inhabers der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte§ 28Aufzeichnungen§ 29Rücknahme und Widerruf der amtlichen AnerkennungVierter AbschnittSondervorschriften§ 30Fahrlehrer, Fahrschulen und Fahrlehrerausbildungsstätten bei BehördenFünfter AbschnittSeminarerlaubnis§ 31Erfordernis, Inhalt und Voraussetzung der Erlaubnis zur Durchführung von Aufbauseminaren (Seminarerlaubnis)§ 31aErfordernis, Inhalt und Voraussetzungen der Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik§ 31bVoraussetzungen für die Durchführung von Einweisungslehrgängen nach § 31a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4§ 31cVoraussetzungen für die Durchführung von Einführungsseminaren für Lehrgangsleiter§ 31dEvaluierungSechster AbschnittGemeinsame Vorschriften§ 32Zuständigkeiten§ 33Überwachung§ 33aFortbildung§ 34Ausnahmen§ 34aKosten§ 35Allgemeine Verwaltungsvorschriften§ 36OrdnungswidrigkeitenSiebter AbschnittRegistrierung§ 37Registerführung und Registerbehörden§ 38Zweck der Registrierung§ 39Inhalt der Registrierung§ 40Übermittlung der Daten zur Registrierung§ 41Übermittlung der Daten aus den Registern§ 42Abgleich der Daten mit dem Fahreignungsregister§ 43Übermittlung von Daten an öffentliche Stellen außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes§ 44Verarbeitung und Nutzung der Daten für wissenschaftliche und statistische Zwecke§ 45Datenvergleich zur Beseitigung von Fehlern§ 46Verarbeitung und Nutzung der Daten durch den Empfänger§ 47Löschung der Daten§ 48Ermächtigungsgrundlagen, AusführungsvorschriftenAchter AbschnittÜbergangs- und Schlußvorschriften§ 49Übergangsregelung§ 50Inkrafttreten