In der Fahrlehrerausbildungsstätte müssen folgende Lehrmittel ständig vorhanden sein:
- 1.
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Medien, die der visuellen und großflächigen Darstellung dienen, - 2.
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Anschauungsmaterial über Verkehrsvorschriften, Verkehrsvorgänge, fahrtechnische Vorgänge sowie Kraftfahrzeugbau und -betrieb, - 3.
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Lehrmodelle der wichtigsten Fahrzeugbauteile, je nach Ausbildungsklasse, - 4.
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das wichtigste Kraftfahrzeugzubehör im Original oder in Modellen, - 5.
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Gesetze, Verordnungen und Allgemeine Verwaltungsvorschriften des Straßenverkehrsrechts und der benachbarten Rechtsgebiete sowie die dazu erlassenen Richtlinien des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, - 6.
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Erläuterungswerke zu den Gesetzen und Verordnungen des Straßenverkehrsrechts und - 7.
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fortlaufende Sammlung des Verkehrsblattes (Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur) und verkehrsrechtliche Entscheidungen sowie kraftfahrzeugtechnische und pädagogische Fachliteratur.