Die für die Fahrlehrerausbildung zu verwendenden Fahrzeuge müssen den Anforderungen des § 5 entsprechen.
FahrlGDV 2012 § 12 Lehrfahrzeuge
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
Referenzen
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Die für die Fahrlehrerausbildung zu verwendenden Fahrzeuge müssen den Anforderungen des § 5 entsprechen.
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