Die Ausbildung im ersten Ausbildungsjahr vermittelt eine berufsfeldbreite Grundbildung, wenn die betriebliche Ausbildung nach dieser Verordnung und die Ausbildung in der Berufsschule nach den landesrechtlichen Vorschriften über das Berufsgrundbildungsjahr erfolgen.
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FahrmAusbV § 4 Berufsfeldbreite Grundbildung
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrradmonteur/zur Fahrradmonteurin
Referenzen
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