Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren von Arbeitsergebnissen, - 6.
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Qualitätsmanagement, - 7.
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Messen und Prüfen an Systemen, - 8.
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Betriebliche und technische Kommunikation, - 9.
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Kommunikation mit internen und externen Kunden, - 10.
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Bedienen von Fahrrädern und Systemen, - 11.
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Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrrädern und Systemen sowie von Betriebseinrichtungen, - 12.
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Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und Systemen, - 13.
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Manuelles und maschinelles Bearbeiten, - 14.
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Herstellen und Instandhalten von Systemen und Anlagen der Fahrradtechnik, - 15.
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Bereitstellen von Waren und Dienstleistungen.