Die bisher festgelegten Berufsbilder, Bildungspläne und Prüfungsanforderungen für den Ausbildungsberuf Fahrzeugpolsterer sind nicht mehr anzuwenden.
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FahrzIAAusbV § 10 Aufheben von Vorschriften
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuginnenausstatter/zur Fahrzeuginnenausstatterin
Referenzen
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