Die Zuständigkeiten in diesem Unterabschnitt sind nicht ausschließlich.
FamFG § 106 Keine ausschließliche Zuständigkeit
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Referenzen
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Zitiert von
Beschluss vom Landgericht Bielefeld - 23 T 232/14
30. April 2014
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23 T 232/14 | 30. April 2014 |