Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

FamFG § 106 Keine ausschließliche Zuständigkeit

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Die Zuständigkeiten in diesem Unterabschnitt sind nicht ausschließlich.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Hanseatisches Oberlandesgericht - 4 UF 6/16
7. März 2016
4 UF 6/16 7. März 2016
Beschluss vom Landgericht Bielefeld - 23 T 232/14
30. April 2014
23 T 232/14 30. April 2014