Das Gericht weist den Antrag auf Annahme als Kind zurück, wenn die gemäß § 9a des Adoptionsvermittlungsgesetzes erforderlichen Bescheinigungen über eine Beratung nicht vorliegen.
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FamFG § 196a Zurückweisung des Antrags
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Referenzen
Zitiert von
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Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (2. Senat für Familiensachen) - 2 UF 33/23
12. Dezember 2023
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2 UF 33/23 | 12. Dezember 2023 |