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FamFG § 196a Zurückweisung des Antrags

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Das Gericht weist den Antrag auf Annahme als Kind zurück, wenn die gemäß § 9a des Adoptionsvermittlungsgesetzes erforderlichen Bescheinigungen über eine Beratung nicht vorliegen.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (2. Senat für Familiensachen) - 2 UF 33/23
12. Dezember 2023
2 UF 33/23 12. Dezember 2023