Der Betreuer erhält eine Urkunde über seine Bestellung. Die Urkunde soll enthalten:
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die Bezeichnung des Betroffenen und des Betreuers; - 2.
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bei Bestellung eines Vereinsbetreuers oder Behördenbetreuers diese Bezeichnung und die Bezeichnung des Vereins oder der Behörde; - 3.
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den Aufgabenkreis des Betreuers; - 4.
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bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts die Bezeichnung des Kreises der einwilligungsbedürftigen Willenserklärungen; - 5.
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bei der Bestellung eines vorläufigen Betreuers durch einstweilige Anordnung das Ende der einstweiligen Maßnahme.