FamFG § 442 Aufgebot des Grundstückseigentümers; örtliche Zuständigkeit

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

(1) Für das Aufgebotsverfahren zur Ausschließung des Eigentümers eines Grundstücks nach § 927 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten die nachfolgenden besonderen Vorschriften.

(2) Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Naumburg (12. Zivilsenat) - 12 Wx 74/14
18. März 2015
12 Wx 74/14 18. März 2015
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 11 Wx 118/13
11. August 2014
11 Wx 118/13 11. August 2014