FamGKG § 8 Elektronische Akte, elektronisches Dokument

Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen

In Verfahren nach diesem Gesetz sind die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die elektronische Akte und über das elektronische Dokument anzuwenden, die für das dem kostenrechtlichen Verfahren zugrunde liegende Verfahren gelten.

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Zitiert von

Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (Senat für Familiensachen) - 2 WF 213/20
16. November 2020
2 WF 213/20 16. November 2020