In Verfahren nach diesem Gesetz sind die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die elektronische Akte und über das elektronische Dokument anzuwenden, die für das dem kostenrechtlichen Verfahren zugrunde liegende Verfahren gelten.
FamGKG § 8 Elektronische Akte, elektronisches Dokument
Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen
Referenzen
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Zitiert von
Beschluss vom Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken (Senat für Familiensachen) - 2 WF 213/20
16. November 2020
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2 WF 213/20 | 16. November 2020 |