FeV 2010 Anlage 10 (zu den §§ 26 und 27)

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

(Fundstelle: BGBl. I 2010, 2094;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


Umfang der Berechtigung zum Führen von Dienstfahrzeugen
Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis

erteilte Klasse der
Fahrerlaubnis
berechtigt auch zum Führen
von Dienstfahrzeugen
der Klasse(n)
zu erteilende
allgemeine Fahrerlaubnis
A A2, A1, AY und AM A A2 A1, AY und AM A2 A1 AM A1 B AM und L B BE entfällt BE C1 Fahrzeuge der Klasse D1 ohne Fahrgäste C1 C1E BE sowie Fahrzeuge
der Klasse D1E
ohne Fahrgäste
C1E
C C1 sowie Fahrzeuge der Klasse D ohne Fahrgäste C CE BE und C1E sowie Fahrzeuge der Klasse D ohne Fahrgäste, T CE P entfällt entfällt D1 entfällt D1 D1E entfällt D1E D D1 D DE D1E DE L entfällt L AM entfällt AM T L T F entfällt entfällt G entfällt entfällt GE entfällt entfällt

Referenzen

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