bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Prüfung
Prüfung
bereich der Behörden in Taiwan 2 ) erteilt wurden
staaten und US-amerikanischen
Außengebiete 1 ):
Chauffeur License 3 ),
Public Passenger Chauffeur License 3 ),
Commercial Driver License,
Probationary
Operator´s License
License) 4 ),
A (Commercial
Driver´s License) 3 ),
B (Commercial
Driver´s License) 3 ),
C (Commercial
Driver´s License) 3 ),
D (Noncommercial Chauffeur Driver´s License mit
Endorsement 1, 2 oder 3) 3 ),
Intermediate Driver´s License
Provisional License)
Intermediate Driver License 9 )
2 Stage F 3 ), 1 Stage F 3 )
- 1)
-
Amtliche Anmerkung: Soweit in der Spalte „Klasse(n)“ nicht „alle“, sondern nur eine bestimmte Klasse oder bestimmte Klassen genannt sind, erfolgt aufgrund dieser Klasse(n) nur die Erteilung der Klasse B. - 2)
-
Amtliche Anmerkung: Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan. - 3)
-
Amtliche Anmerkung: Beinhaltet Pkw-Klasse. - 4)
-
Amtliche Anmerkung: In den Fällen, in denen die Klasse C mit Beschränkung mit der Schlüsselnummer 2 versehen ist, ist die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nach § 31 nicht zulässig (Lernführerschein). - 5)
-
Amtliche Anmerkung: In den Fällen, in denen die Klasse M mit Code 6 versehen ist, ist eine prüfungsfreie Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (nur Motorradführerschein). - 6)
-
Amtliche Anmerkung: In den Fällen, in denen eine Klasse 5 Stage L oder Stage A vorliegt, ist die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nach § 31 nicht zulässig (Lernführerschein). - 7)
-
Amtliche Anmerkung: Der Nachweis des Sehvermögens gemäß § 12 ist weiterhin erforderlich. - 8)
-
Amtliche Anmerkung: Sofern die „Driver License“ keinen Hinweis auf spezielle Fahrzeuge enthält, handelt es sich um eine Pkw-Fahrerlaubnis. - 9)
-
Amtliche Anmerkung: Nur für Inhaber, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kein Umtausch einer „Instruction Permit“. - 10)
-
Amtliche Anmerkung: Die Umschreibung der Klasse 6 erfolgt in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse A2, sofern der Inhaber das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Im Übrigen wird die Klasse A erteilt. - 11)
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Amtliche Anmerkung: Die australische Klasse C und CAR (Victoria) entspricht der deutschen Klasse B und die australische Klasse R der deutschen Klasse A. - 12)
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Amtliche Anmerkung: Auch „Provisional Licence“. Kein Umtausch einer „Learner Licence“. - 13)
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Amtliche Anmerkung: Auch „Provisional Licence P2“. Kein Umtausch einer „Learner Permit“ bzw. „Learner Licence“. - 14)
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Amtliche Anmerkung: Auch „Probationary Licence P2“. Kein Umtausch einer „Learner Permit“. - 15)
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Amtliche Anmerkung: Auch „Provisional License“. Kein Umtausch einer „Instruction Permit“. - 16)
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Amtliche Anmerkung: Voraussetzung ist, dass das Erteilungsdatum der namibischen Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre vor Antragstellung liegt. - 17)
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Amtliche Anmerkung: Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C aus Namibia berechtigen auch zum Führen von Bussen. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisklassen in die deutsche Fahrerlaubnisklassen D1 bzw. D kann jedoch nicht erfolgen. Die Fahrerlaubnisklasse C1 aus Namibia berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 16 000 kg. Bei der Umschreibung in Deutschland wird jedoch nur eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erteilt, auch wenn diese nur zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 7 500 kg berechtigt. - 18)
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(weggefallen)