Abschnitt A Fahreignungsseminare
- 1.
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Vorliegen der Voraussetzungen für die Seminarleitererlaubnis - 1.1
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Verkehrspädagogik nach § 31a Absatz 1, 2 des Fahrlehrergesetzes oder - 1.2
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Verkehrspsychologie nach § 4a Absatz 3, 4 des Straßenverkehrsgesetzes
einschließlich der Einhaltung der Auflagen - 2.
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Vorliegen des Nachweises der jährlichen Fortbildung - 2.1
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Verkehrspädagogik nach § 33a Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes oder - 2.2
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Verkehrspsychologie nach § 4a Absatz 7 des Straßenverkehrsgesetzes - 3.
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Räumliche und sachliche Ausstattung - 4.
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Vorliegen der Aufzeichnungen über die Seminarteilnehmer in Gestalt von Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift sowie deren Unterschriften zur Teilnahmebestätigung je Modul oder Sitzung - 5.
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Anonymisierte Dokumentation der durchgeführten Fahreignungsseminare; die Dokumentation umfasst - 5.1
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für die verkehrspädagogische Teilmaßnahme - 5.1.1
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das Datum, die Dauer und den Ort der durchgeführten Module, - 5.1.2
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die Anzahl der Teilnehmer, - 5.1.3
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die Kurzdarstellungen der Fahrerkarrieren, - 5.1.4
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die eingesetzten Bausteine und Medien, - 5.1.5
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die Hausaufgaben und - 5.1.6
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die Seminarverträge - 5.2
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für die verkehrspsychologische Teilmaßnahme - 5.2.1
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das Datum, die Dauer und den Ort der durchgeführten Sitzungen, - 5.2.2
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die auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen der Verkehrszuwiderhandlungen, - 5.2.3
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die Funktionalität des Problemverhaltens, - 5.2.4
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die erarbeiteten Lösungsstrategien, - 5.2.5
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die persönlichen Stärken des Teilnehmers, - 5.2.6
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die Zielvereinbarungen und - 5.2.7
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den Seminarvertrag - 6.
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Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Durchführung, insbesondere im Hinblick auf die Teilnehmeranzahl, die zeitlichen Vorgaben und bei der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme die Abstimmung der Bausteine auf die Fahrerkarrieren - 7.
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Einhaltung der Vorschriften über den Umgang mit den personenbezogenen Daten - 8.
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Einhaltung der Verfahren und Maßnahmen des Qualitätssicherungssystems
Abschnitt B Einweisungslehrgänge
- 1.
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Vorliegen der Voraussetzungen für die Anerkennung von Einweisungslehrgängen nach § 31b Absatz 1 des Fahrlehrergesetzes einschließlich der Einhaltung der Auflagen - 2.
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Einhaltung des Ausbildungsprogramms nach § 31b Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Fahrlehrergesetzes - 3.
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Dokumentation der durchgeführten Einweisungslehrgänge; die Dokumentation umfasst - 3.1
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die Vornamen und Familiennamen des Lehrgangsleiters und der eingesetzten Lehrkräfte, - 3.2
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die Vornamen und Familiennamen und die Geburtsdaten der Teilnehmer, - 3.3
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die Kurzdarstellung des Verlaufs des Lehrgangs einschließlich der Inhalte und eingesetzten Methoden, - 3.4
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das Datum, die Dauer und den Ort der durchgeführten Kurse und - 3.5
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Bestätigung der Anwesenheit der Teilnehmer bei allen Kursen - 4.
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Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Durchführung - 5.
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Einhaltung der Verfahren und Maßnahmen des Qualitätssicherungssystems