Im Register nach § 11a der Gewerbeordnung werden folgende Angaben zu den Eintragungspflichtigen gespeichert:
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der Familienname und der Vorname sowie die Firmen der Personenhandelsgesellschaften, in denen der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist, - 2.
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das Geburtsdatum, - 3.
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die Angabe, dass der Eintragungspflichtige eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach § 34f Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung oder als Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung besitzt, - 4.
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der Umfang der Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 oder nach § 34h Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3 der Gewerbeordnung, - 5.
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die Bezeichnung und die Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde und der zuständigen Registerbehörde, - 6.
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die betriebliche Anschrift, - 7.
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die Registrierungsnummer nach § 7 Absatz 3 Satz 1, - 8.
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der Familienname und der Vorname der vom Eintragungspflichtigen beschäftigten Personen, die unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung mitwirken sowie - 9.
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das Geburtsdatum der nach Nummer 8 eingetragenen Personen.