geboren am
wohnhaft in
hat am
vor der Industrie- und Handelskammer
die Sachkundeprüfung für die Ausübung des Gewerbes als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34f Absatz 2 Nummer 4, auch in Verbindung mit § 34h Absatz 1 Satz 4 der Gewerbeordnung, erfolgreich abgelegt.
Die Prüfung erstreckte sich insbesondere auf die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
- 1.
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Kundenberatung (Erstellung von Kundenprofilen und Bedarfsermittlung, Lösungsmöglichkeiten, Produktdarstellung und Information), - 2.
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fachliche Grundlagen für die Vermittlung von Finanzanlageprodukten und die Beratung über diese, - 3.
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Kenntnisse auf dem Gebiet offene Investmentvermögen im Sinne des § 1 Absatz 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs, insbesondere in Bezug auf rechtliche Grundlagen und steuerliche Behandlung (§ 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b der Finanzanlagenvermittlungsverordnung), - 4.
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Kenntnisse auf dem Gebiet geschlossene Investmentvermögen im Sinne des § 1 Absatz 5 des Kapitalanlagegesetzbuchs, insbesondere in Bezug auf rechtliche Grundlagen und steuerliche Behandlung (§ 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c der Finanzanlagenvermittlungsverordnung), - 5.
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Kenntnisse auf dem Gebiet Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes, insbesondere in Bezug auf rechtliche Grundlagen und steuerliche Behandlung (§ 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe d der Finanzanlagenvermittlungsverordnung).
(In der Überschrift und bei den Nummern 3 bis 5 nur Zutreffendes ausdrucken.)