FlaggRG § 20

Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe

(Aufhebung anderer Vorschriften)

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Zitiert von

Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht (2. Senat) - 2 V 176/12
6. Dezember 2012
2 V 176/12 6. Dezember 2012