Der Ausbildungsberuf Fleischer/Fleischerin wird
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gemäß § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 32 der Anlage A der Handwerksordnung und - 2.
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gemäß § 25 des Berufsbildungsgesetzes
Der Ausbildungsberuf Fleischer/Fleischerin wird
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