Die Bundesnetzagentur erhebt für Amtshandlungen nach § 18 dieser Verordnung folgende Gebühren:
123lfd. Nr.GebührentatbestandGebühr in Euro1Abnahme einer Prüfung (§ 8) einschließlich Ausstellen eines Flugfunkzeugnisses
a)
zum Erwerb des BZF II
80
b)
zum Erwerb des BZF I
95
c)
zum Erwerb des BZF E
852Abnahme einer Wiederholungsprüfung (§ 9)
a)
zum Erwerb des BZF II, BZF I oder BZF E; Wiederholung Theorie
56
b)
zum Erwerb des BZF II; Wiederholung Praxis
63
c)
zum Erwerb des BZF II; Wiederholung Theorie und Praxis
71
d)
zum Erwerb des BZF I; Wiederholung Praxis
75
e)
zum Erwerb des BZF I; Wiederholung Theorie und Praxis
83
f)
zum Erwerb des BZF E; Wiederholung Praxis
66
g)
zum Erwerb des BZF E; Wiederholung Theorie und Praxis
733Abnahme einer Zusatzprüfung (§ 10) einschließlich Ausstellen eines Flugfunkzeugnisses
a)
zum Erwerb des BZF I durch Inhaber des BZF II
80
b)
zum Erwerb des AZF durch Inhaber des BZF II
91
c)
zum Erwerb des AZF durch Inhaber des BZF I
86
d)
zum Erwerb des AZF E durch Inhaber des BZF E
864Abnahme einer Nachprüfung (§ 11)815Bearbeiten eines Antrags nach § 12, § 13 oder § 14
a)
Ausstellen eines Flugfunkzeugnisses nach § 12
35
b)
Ausstellen eines Flugfunkzeugnisses an Inhaber einer Bescheinigung der Bundeswehr (§ 13)
35
c)
Ausstellen eines Berechtigungsausweises an Inhaber eines Flugfunkzeugnisses, das außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung erteilt wurde (§ 14)
47
d)
Ausstellen eines Flugfunkzeugnisses an Inhaber eines Flugfunkzeugnisses, das außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung erteilt wurde (§ 14), ohne vereinfachte Prüfung
43
e)
Ausstellen eines Flugfunkzeugnisses an Inhaber eines Flugfunkzeugnisses, das außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung erteilt wurde (§ 14), mit vereinfachter Prüfung
826Abnahme einer Prüfung von Kenntnissen der englischen Sprache (§ 15) einschließlich Ausstellen einer Bescheinigung bzw. Eintrag in den Luftfahrerschein bei einer Verlängerungsprüfung867beantragte Ausstellung einer Zweitschrift eines Flugfunkzeugnisses, eines Berechtigungsausweises oder einer Bescheinigung der Sprachprüfung nach § 16358Änderung der beantragten Flugfunkzeugnisart nach § 6 Absatz 2239Verlegung eines Prüfungstermins nach § 8 Absatz 1 Satz 22010Ausstellen eines Flugfunkzeugnisses nach § 2035