Vorschriften, die zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2003 in Kraft.
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FoVG § 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Forstvermehrungsgutgesetz
Referenzen
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