Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

FoVG § 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Forstvermehrungsgutgesetz

Vorschriften, die zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2003 in Kraft.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von