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FrSaftV 2004 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über Fruchtsaft, einige ähnliche Erzeugnisse, Fruchtnektar und koffeinhaltige Erfrischungsgetränke

(1) Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2)

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