Allgemeine Bauartgenehmigungen und Einzelgenehmigungen, die vor dem 19. November 1998 erteilt worden sind, bleiben gültig. Die §§ 10 und 14 gelten sinngemäß.
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FzTV § 15 Bisherige Genehmigungen
Verordnung über die Prüfung und Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen sowie deren Kennzeichnung
Referenzen
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