Allgemeine Bauartgenehmigungen und Einzelgenehmigungen, die vor dem 19. November 1998 erteilt worden sind, bleiben gültig. Die §§ 10 und 14 gelten sinngemäß.
Warning: This law text might be outdated since the content is not activately maintained. Please check with offical sources.
FzTV § 15 Bisherige Genehmigungen
Verordnung über die Prüfung und Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen sowie deren Kennzeichnung
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.