FzTV Anlage 2 Teil 1 (zu § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2, § 7 Abs. 3)

Verordnung über die Prüfung und Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen sowie deren Kennzeichnung

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 2153

bisher zugeteilter Kennbuchstabe Prüfstelle Teileart, für die die Prüfstellen bisher zuständig waren D Materialprüfungsamt - Sicherheitsglas einschließlich Folien zur Aufbringung auf Scheiben von Fahrzeugen Nordrhein-Westfalen 44285 Dortmund E TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG - Fahrtschreiber IFM – Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität Am TÜV 1 30519 Hannover F RWTÜV Fahrzeug GmbH - Auflaufbremsen Adlerstraße 7 - Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen 45307 Essen G Staatliche Materialprüfungsanstalt an der Universität Stuttgart - Sicherheitsgurte - Rückhalteeinrichtungen für Kinder in Kraftfahrzeugen Postfach 80 11 40 70511 Stuttgart K Lichttechnisches Institut der Universität Karlsruhe Prüfstelle für Lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen - lichttechnische Einrichtungen Kaiserstraße 12 76128 Karlsruhe L Prüfungskommission für Gleitschutzeinrichtungen beim Kraftfahrt-Bundesamt - Gleitschutzeinrichtungen 24932 Flensburg M TÜV AUTOMOTIVE GMBH Unternehmensgruppe TÜV Süddeutschland Bereich München - Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen - Auflaufbremsen Daimlerstraße 11 - Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz - Einsatzhorn 85748 Garching N DEKRA Typprüfstelle/ Technischer Dienst der DEKRA Automobil AG - Heizungen - Gleitschutzeinrichtungen - Scheiben aus Sicherheitsglas Bernhardstraße 62 - Auflaufbremsen 01187 Dresden - Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen   - Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen - Einsatzhorn   - Sicherheitsgurte   - Rückhalteeinrichtungen für Kinder in Kraftfahrzeugen   - Fahrtschreiber und Kontrollgeräte S Prüfstelle für Fahrzeugteile im Forschungsinstitut für Kraftfahrwesen und Fahrzeugmotoren - Heizungen Pfaffenwaldring 12 70569 Stuttgart

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