FZV 2011 Anlage 10a (zu § 17 Absatz 2 Satz 1)

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2241)

Seite 1

Fahrzeugscheinheft
für Oldtimerfahrzeuge mit roten Kennzeichen nach
§ 17 FZV
Das vorstehende Kennzeichen ist                                                      
Vorname, Name, Firma

                                                     
Straße und Hausnummer

                                                     
Postleitzahl, Wohnort/Firmensitz
für die in der Auflistung beschriebenen       Fahrzeuge zu den in den nachfolgenden Hinweisen genannten Zwecken zugeteilt worden.                                                      
Ort, Datum

                                                     
Name der Zulassungsbehörde

                                                     
Unterschrift

Seiten 2 ff.

lfd Nr. Fahrzeugklasse Fahrzeug-
hersteller
FIN Hubraum Erst-
zulassung
Zul.
Gesamtmasse in kg
Zul. max. Achslast in kg max.
km/h
Vorne Mitte Hinten

letzte Seite

Hinweise
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge
Zwecke
Das rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung wurde aufgrund der Vorschriften des § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zugeteilt für:
a) Probefahrten:
Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs
b) Überführungsfahrten:
Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen
c) An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
d) Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs

Referenzen

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