Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2241)
Seite 1
Fahrzeugscheinheft
für Oldtimerfahrzeuge mit roten Kennzeichen nach
§ 17 FZV
Das vorstehende Kennzeichen ist
Vorname, Name, Firma
Straße und Hausnummer
Postleitzahl, Wohnort/Firmensitz
für die in der Auflistung beschriebenen
Fahrzeuge zu den in den nachfolgenden Hinweisen genannten Zwecken zugeteilt worden.
Ort, Datum
Name der Zulassungsbehörde
Unterschrift
Seiten 2 ff.
lfd Nr.Fahrzeugklasse
Fahrzeug-
hersteller
FINHubraum
Erst-
zulassung
Zul.
Gesamtmasse in kg
Zul. max. Achslast in kg
max.
km/h
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letzte Seite
Hinweise
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge
Zwecke
Das rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung wurde aufgrund der Vorschriften des § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zugeteilt für:
a) Probefahrten:
Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs
b) Überführungsfahrten:
Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen
c) An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
d) Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs