Der Auswärtige Dienst besteht aus dem Auswärtigen Amt (Zentrale) und den Auslandsvertretungen, die zusammen eine einheitliche Bundesbehörde unter Leitung des Bundesministers des Auswärtigen bilden.
GAD § 2 Auswärtiger Dienst
Gesetz über den Auswärtigen Dienst
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.