(Fundstelle: BGBl. I 1998, S. 357 - 363)
Teil I: Berufliche Grundbildung
Lfd. Nr.
Teil des Ausbildungsberufsbildes
Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind
Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr
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3
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Nr. 1)
a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e)
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2)
a)
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
b)
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Einkauf, Produktion, Dienstleistung, Verkauf und Verwaltung erklären
c)
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs-verfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 3)
a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4
Umweltschutz (§ 4 Nr. 4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a)
Mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf (§ 4 Nr. 5)
a)
Auswirkungen des persönlichen Erscheinungsbildes und Verhaltens auf Gäste darstellen und begründen
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b)
Gastgeberfunktion wahrnehmen
c)
Erwartungen von Gästen hinsichtlich Beratung, Betreuung und Dienstleistung ermitteln
d)
Aufgaben, Befugnisse und Verantwortungen im Rahmen der Ablauforganisation berücksichtigen
e)
Gäste empfangen und betreuen
f)
berufsbezogene fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden
g)
Gäste über das Angebot an Dienstleistungen und Produkten informieren
h)
Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen und weiterleiten
i)
berufsbezogene Rechtsvorschriften anwenden
6
Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung (§ 4 Nr. 6)
a)
Arbeitsschritte planen
2
b)
Arbeitsplatz unter Berücksichtigung hygienischer und ergonomischer Anforderungen vorbereiten
c)
Arbeitsvorbereitungen bereichsbezogen durchführen
d)
Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter wirtschaftlich einsetzen
e)
Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter reinigen und pflegen
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Hygiene (§ 4 Nr. 7)
a)
Vorschriften und Grundsätze zur Personal- und Betriebshygiene anwenden
2
b)
Desinfektions- und Reinigungsmittel ökonomisch einsetzen
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Küchenbereich (§ 4 Nr. 8)
a)
Produkte auf Beschaffenheit prüfen und Verwendungsmöglichkeiten zuordnen
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b)
Arbeitstechniken und Garverfahren zur Herstellung einfacher Speisen anwenden
c)
Einfache Speisen unter Berücksichtigung der Rezepturen, der Ernährungslehre und der Wirtschaftlichkeit zubereiten
d)
vorgefertigte Produkte unter Beachtung von Verarbeitungsstufen, Rezepturen und Wirtschaftlichkeit zu einfachen Speisen verarbeiten
e)
einfache Speisen nach Vorgabe anrichten
f)
bei der Produktpräsentation mitwirken
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Servicebereich (§ 4 Nr. 9)
a)
Verkaufsfähigkeit von Produkten prüfen
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b)
Aufguß- und Heißgetränke zubereiten sowie Getränke ausschenken
c)
Speisen und Getränke servieren und ausheben
d)
bei Service- und Menübesprechungen mitwirken
e)
betriebliches Kassensystem bedienen
10
Büroorganisation und -kommunikation (§ 4 Nr. 10)
a)
arbeitsplatzbezogene schriftliche Arbeiten ausführen
10
b)
Schriftstücke registrieren und ablegen
c)
Karteien und Dateien führen und zur Erfüllung von Arbeitsaufgaben einsetzen; Daten sichern
d)
gesetzliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden
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Warenwirtschaft (§ 4 Nr. 11)
a)
Waren annehmen, auf Gewicht, Menge und sichtbare Schäden prüfen und betriebsübliche Maßnahmen einleiten
4
b)
Waren ihren Ansprüchen gemäß einlagern
c)
Lagerbestände kontrollieren
Teil II: Gemeinsame berufliche Fachbildung
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Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf (§ 4 Nr. 5)
a)
Gespräche gäste- und unternehmensorientiert führen
12
b)
sprachliche und nichtsprachliche Ausdrucksmöglichkeiten anwenden
c)
Reklamationen entgegennehmen, bearbeiten und Lösungen aufzeigen
d)
Reservierungswünsche entgegennehmen, Reservierungen ausführen
e)
Gäste unter Berücksichtigung ihrer Wünsche beraten
2
Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung (§ 4 Nr. 6)
a)
Wartung von Geräten und Maschinen sowie Instandsetzung von Gebrauchsgütern veranlassen
4
b)
Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten
3
Warenwirtschaft (§ 4 Nr. 11)
a)
arbeitsplatzbezogenen Warenbedarf ermitteln
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b)
Bestellungen einleiten
c)
Inventuren durchführen, ein Inventar unter Anleitung aufstellen
d)
Zahlungsvorgänge bearbeiten
e)
kostenbewußtes Einsetzen von Materialien und Gebrauchsgütern begründen
f)
Kosten und Erträge erbrachter Dienstleistungen am Beispiel errechnen
g)
Verkaufspreise nach betrieblichem Kalkulationsschema ermitteln
4
Werbung und Verkaufsförderung (§ 4 Nr. 12)
a)
Werbemittel und Werbeträger unterscheiden und für die Werbung des Ausbildungsbetriebes einsetzen
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b)
verkaufsfördernde Maßnahmen vorbereiten
c)
bei Werbeaktionen mitwirken
d)
anlaßbezogene Dekorationen ausführen
e)
werbewirksame Angebote erstellen
5
Wirtschaftsdienst (§ 4 Nr. 13)
a)
Gästeräume angebots- und anlaßbezogen herrichten
12
b)
Gästeräume reinigen und pflegen
Teil III: Besondere berufliche Fachbildung: Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau
1
Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf (§ 5 Nr. 1)
a)
Speisen und Getränke anbieten
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b)
Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, führen und nachbereiten
2
Arbeiten am Tisch des Gastes (§ 5 Nr. 2)
a)
Getränke zubereiten, präsentieren und servieren
12
b)
Speisen zubereiten, präsentieren und servieren
3
Ausrichten von Festlichkeiten und Veranstaltungen (§ 5 Nr. 3)
a)
Ablauf von Festlichkeiten und Veranstaltungen planen
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b)
Menü mit korrespondierenden Getränken zusammenstellen
c)
organisatorische Vorarbeiten durchführen
d)
bei der Ausrichtung mitwirken
4
Führen einer Station(§ 5 Nr. 4)
a)
Bestellungen entgegennehmen
14
b)
Serviceablauf organisieren
c)
mit verschiedenen Servierarten servieren
d)
Gästerechnung erstellen und abrechnen
e)
Tageseinnahmen abrechnen
f)
Währungen umrechnen
g)
einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen
Teil IV: Besondere berufliche Fachbildung: Hotelfachmann/Hotelfachfrau
1
Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf (§ 6 Nr. 1)
a)
Anfragen bearbeiten und Angebote erstellen
14
b)
Aufträge bestätigen und bearbeiten
c)
Beratungs- und Verkaufsgespräche führen
2
Empfang (§ 6 Nr. 2)
a)
Reservierungspläne bearbeiten und Zimmerbelegung festlegen
14
b)
Informations- und Kommunikationstechniken aufgabenorientiert einsetzen
c)
Korrespondenz führen
d)
Gästeaufträge ausführen
e)
erbrachte Leistungen buchen
f)
Gastrechnung erstellen und abrechnen
g)
Hotelkasse führen und abrechnen
h)
mit Reisebüros und Veranstaltern abrechnen
i)
einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen
k)
Währungen umrechnen
3
Marketing (§ 6 Nr. 3)
a)
Marketingmaßnahmen entwickeln und durchführen
12
b)
Ergebnisse von Marketingmaßnahmen kontrollieren
c)
Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit durchführen
4
Wirtschaftsdienst (§ 6 Nr. 4)
a)
bereichsbezogenen Personaleinsatz planen
12
b)
Kontrollarbeiten unter Verwendung von Organisationsmitteln ausführen
Teil V: Besondere berufliche Fachbildung: Hotelkaufmann/Hotelkauffrau
1
Personalwirtschaft (§ 7 Nr. 1)
a)
arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen sowie tarifliche und betriebliche Regelungen aufgabenorientiert anwenden
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b)
bei der Personalplanung mitwirken und Personalbeschaffungsmaßnahmen einleiten
c)
Vorgänge in Verbindung mit Beginn und Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen bearbeiten
d)
Vorgänge in Verbindung mit Arbeits- und Fehlzeiten bearbeiten
e)
Ziele und Bedeutung von Personalbeurteilungen darstellen
f)
eine Entgeltabrechnung erstellen
2
Büroorganisation und -kommunikation (§ 7 Nr. 2)
a)
Besprechungen nach sachlichen und zeitlichen Vorgaben vor- und nachbereiten
7
b)
Korrespondenz führen
c)
Informations- und Kommunikationstechniken aufgabenorientiert einsetzen
d)
Regeln der Kommunikation anwenden und zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen
e)
Zusammenarbeit aktiv gestalten und ausgewählte praktische Aufgaben teamorientiert bearbeiten
f)
Termine planen, koordinieren und überwachen
3
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 7 Nr. 3)
a)
vorbereitende Arbeiten für den Jahresabschluß durchführen
16
b)
Zahlungsverkehr durchführen, Währungen umrechnen
c)
bei Zahlungsverzug betriebsübliche Maßnahmen einleiten
d)
Kostenkontrolle durchführen und geeignete Maßnahmen vorschlagen
e)
Daten für die Kalkulation und Preisbildung ermitteln
f)
Bedeutung von Investitionen erläutern
g)
Notwendigkeit einer laufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit betrieblicher Leistungen begründen
h)
Ergebnisse des betrieblichen Rechnungswesens zum Zweck der Steuerung und Kontrolle anwenden, insbesondere betriebliche Kennzahlen auswerten
i)
an Aufgaben des kaufmännischen Berichtswesens mitwirken
k)
Betriebsstatistiken führen
4
Warenwirtschaft (§ 7 Nr. 4)
a)
Bezugsquellen ermitteln und Angebote einholen
9
b)
Angebote hinsichtlich Art, Beschaffenheit, Preis, Menge, Qualität, Verpackungskosten, Lieferzeit, Liefer- und Zahlungsbedingungen vergleichen
c)
Einkauf durchführen; Liefertermine überwachen
5
Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf (§ 7 Nr. 5)
a)
Beratungsgespräche planen, führen und nachbereiten
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b)
einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen
c)
Rechnungen erstellen
Teil VI: Besondere berufliche Fachbildung: Fachmann für Systemgastronomie/Fachfrau für Systemgastronomie
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Systemorganisation (§ 8 Nr. 1)
a)
Gastronomiekonzept des Ausbildungsbetriebes von anderen gastronomischen Konzepten abgrenzen
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b)
Einhaltung der Standards prüfen und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
c)
Arbeitsabläufe planen und organisieren
d)
Informations- und Kommunikationswege im Rahmen der Ablauforganisation des Unternehmens nutzen
2
Marketing (§ 8 Nr. 2)
a)
Marketinginstrumente betriebsbezogen anwenden
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b)
Produktpräsentation zur Verkaufssteuerung einsetzen
c)
Ergebnisse von Marketingmaßnahmen bewerten
3
Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf (§ 8 Nr. 3)
a)
Beratungs- und Verkaufsgespräche unter Berücksichtigung des Marketingkonzeptes planen und führen
6
b)
Beratungs- und Verkaufsgespräche nachbereiten und bewerten
c)
einfache Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen
4
Personalwesen (§ 8 Nr. 4)
a)
Personaleinsatz planen
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b)
arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen sowie tarifliche und betriebliche Regelungen aufgabenorientiert anwenden
c)
Positionen von Entgeltabrechnungen erklären
d)
Vorgänge in Verbindung mit Beginn und Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen bearbeiten
e)
Vorgänge in Verbindung mit Arbeits- und Fehlzeiten bearbeiten
f)
bei der Organisation und Durchführung von Schulungsmaßnahmen mitwirken
g)
bei der Personalbeschaffung mitwirken
h)
Ziele und Bedeutung von Mitarbeitergesprächen darstellen
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Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Leistungserstellung (§ 8 Nr. 5)
a)
Belege bearbeiten und prüfen
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b)
Kostenkontrolle durchführen und geeignete Maßnahmen vorschlagen
c)
Warenwirtschaftssystem einsetzen
d)
betriebliche Kennzahlen auswerten sowie geeignete Maßnahmen vorschlagen