GastgewAusbV 1998
Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe
- Eingangsformel
- § 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
- § 2 Ausbildungsdauer
- § 3 Fortsetzung der Berufsausbildung
- § 4 Ausbildungsberufsbild für die Fachkraft im Gastgewerbe und gemeinsamer Teil der Ausbildungsberufsbilder für den Restaurantfachmann/die Restaurantfachfrau, den Hotelfachmann/die Hotelfachfrau, den Hote
- § 5 Besonderer Teil des Ausbildungsberufsbildes für den Restaurantfachmann/die Restaurantfachfrau
- § 6 Besonderer Teil des Ausbildungsberufsbildes für den Hotelfachmann/die Hotelfachfrau
- § 7 Besonderer Teil des Ausbildungsberufsbildes für den Hotelkaufmann/die Hotelkauffrau
- § 8 Besonderer Teil des Ausbildungsberufsbildes für den Fachmann für Systemgastronomie/die Fachfrau für Systemgastronomie
- § 9 Ausbildungsrahmenplan
- § 10 Ausbildungsplan
- § 11 Berichtsheft
- § 12 Zwischenprüfung
- § 13 Abschlußprüfung für den Ausbildungsberuf Fachkraft im Gastgewerbe
- § 14 Abschlußprüfung für den Ausbildungsberuf Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau
- § 15 Abschlußprüfung für den Ausbildungsberuf Hotelfachmann/Hotelfachfrau
- § 16 Abschlußprüfung für den Ausbildungsberuf Hotelkaufmann/Hotelkauffrau
- § 17 Abschlußprüfung für den Ausbildungsberuf Fachmann für Systemgastronomie/Fachfrau für Systemgastronomie
- § 18 Aufhebung von Vorschriften
- § 19 Übergangsregelung
- § 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage (zu § 9)
Versionen
- 1. Januar 1990 (ausgewählt)