Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I 1995 Nr. 6, S. 16 - 26; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
GBVfg Anlage 2a (zu § 31)
Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Zitiert von
Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.