GenDG
Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen
- Inhaltsübersicht
- § 1 Zweck des Gesetzes
- § 2 Anwendungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Benachteiligungsverbot
- § 5 Qualitätssicherung genetischer Analysen
- § 6 Abgabe genetischer Untersuchungsmittel
- § 7 Arztvorbehalt
- § 8 Einwilligung
- § 9 Aufklärung
- § 10 Genetische Beratung
- § 11 Mitteilung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
- § 12 Aufbewahrung und Vernichtung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
- § 13 Verwendung und Vernichtung genetischer Proben
- § 14 Genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen
- § 15 Vorgeburtliche genetische Untersuchungen
- § 16 Genetische Reihenuntersuchungen
- § 17 Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
- § 18 Genetische Untersuchungen und Analysen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages
- § 19 Genetische Untersuchungen und Analysen vor und nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses
- § 20 Genetische Untersuchungen und Analysen zum Arbeitsschutz
- § 21 Arbeitsrechtliches Benachteiligungsverbot
- § 22 Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
- § 23 Richtlinien
- § 24 Gebühren und Auslagen
- § 25 Strafvorschriften
- § 26 Bußgeldvorschriften
- § 27 Inkrafttreten
Standangaben
- Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 1 G v. 4.11.2016 I 2460 (Stand)
Versionen
- 4. November 2016 (ausgewählt)