Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

GeschmMG 2004 § 67 Einreichung der internationalen Anmeldung

Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design

Die internationale Anmeldung von Designs kann nach Wahl des Anmelders entweder direkt beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (Internationales Büro) oder über das Deutsche Patent- und Markenamt eingereicht werden.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von