Die internationale Anmeldung von Designs kann nach Wahl des Anmelders entweder direkt beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (Internationales Büro) oder über das Deutsche Patent- und Markenamt eingereicht werden.
GeschmMG 2004 § 67 Einreichung der internationalen Anmeldung
Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design
Referenzen
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