Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Sie sehen eine veraltete Version des Gesetzestextes. Klicken Sie hier um die aktuelle Version anzuzeigen.
Grundgesetz Artikel 17
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.