Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 481)
Gebühren (Stundensätze) der Organisationseinheiten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für Amtshandlungen nach § 16 Absatz 1 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt.
Gebühren-
nummer
Gebührentatbestand
Stundensatz
(EUR)
001Prüfung und Erteilung der Zulassung von Flammendurchschlagssicherungen (Absatz 9.3.2.12.7 und 9.3.3.12.7 ADN).138002Prüfung und Erteilung der Typzulassung eines Anschlusses und die Zulassung von Probeentnahmeeinrichtungen nach Abschnitt 1.2.1 Begriffsbestimmung „Probeentnahmeeinrichtung (geschlossen)“ und „Probeentnahmeeinrichtung (teilweise geschlossen)“ und von Flammensperren nach Abschnitt 1.2.1 ADN Begriffsbestimmung „Probeentnahmeöffnung“.138