GlasVAusbV § 2 Ausbildungsdauer

Verordnung über die Berufsausbildung zum Glasveredler/zur Glasveredlerin

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Im dritten Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Kanten- und Flächenveredelung,
2.
Schliff und Gravur,
3.
Glasmalerei und Kunstverglasung
gewählt werden.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von