Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
GlAusbV 2001 § 5 Ausbildungsplan
Verordnung über die Berufsausbildung zum Glaser/zur Glaserin
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.