GlPrZWeilburgV
Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Fachschule Weilburg-Hadamar Standort: Staatliche Glasfachschule Hadamar mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
- Eingangsformel
- § 1 Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
Standangaben
- Die V tritt gem. § 2 dieser V am 1.10.2026 außer Kraft (Aufh)