Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am
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GlPrZWeilburgV § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Fachschule Weilburg-Hadamar Standort: Staatliche Glasfachschule Hadamar mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
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