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GmbHG § 25 Zwingende Vorschriften

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Von den in den §§ 21 bis 24 bezeichneten Rechtsfolgen können die Gesellschafter nicht befreit werden.

Referenzen

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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Magdeburg (9. Kammer) - 9 A 234/16
31. August 2017
9 A 234/16 31. August 2017