GmbHG § 82 Falsche Angaben

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
als Gesellschafter oder als Geschäftsführer zum Zweck der Eintragung der Gesellschaft über die Übernahme der Geschäftsanteile, die Leistung der Einlagen, die Verwendung eingezahlter Beträge, über Sondervorteile, Gründungsaufwand und Sacheinlagen,
2.
als Gesellschafter im Sachgründungsbericht,
3.
als Geschäftsführer zum Zweck der Eintragung einer Erhöhung des Stammkapitals über die Zeichnung oder Einbringung des neuen Kapitals oder über Sacheinlagen,
4.
als Geschäftsführer in der in § 57i Abs. 1 Satz 2 vorgeschriebenen Erklärung oder
5.
als Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder als Geschäftsleiter einer ausländischen juristischen Person in der nach § 8 Abs. 3 Satz 1 oder § 39 Abs. 3 Satz 1 abzugebenden Versicherung oder als Liquidator in der nach § 67 Abs. 3 Satz 1 abzugebenden Versicherung
falsche Angaben macht.

(2) Ebenso wird bestraft, wer

1.
als Geschäftsführer zum Zweck der Herabsetzung des Stammkapitals über die Befriedigung oder Sicherstellung der Gläubiger eine unwahre Versicherung abgibt oder
2.
als Geschäftsführer, Liquidator, Mitglied eines Aufsichtsrats oder ähnlichen Organs in einer öffentlichen Mitteilung die Vermögenslage der Gesellschaft unwahr darstellt oder verschleiert, wenn die Tat nicht in § 331 Nr. 1 oder Nr. 1a des Handelsgesetzbuchs mit Strafe bedroht ist.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 182/21
21. Oktober 2021
3 Wx 182/21 21. Oktober 2021
Beschluss vom Bundesgerichtshof (1. Strafsenat) - 1 StR 423/17
21. März 2018
1 StR 423/17 21. März 2018
Urteil vom Bundesgerichtshof (5. Strafsenat) - 5 StR 593/16
19. September 2017
5 StR 593/16 19. September 2017
Urteil vom Bundesgerichtshof (2. Strafsenat) - 2 StR 520/15
29. Juni 2016
2 StR 520/15 29. Juni 2016
Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart - 8 W 241/11
10. Oktober 2012
8 W 241/11 10. Oktober 2012
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 11 Wx 33/12
20. April 2012
11 Wx 33/12 20. April 2012
Urteil vom Bundesfinanzhof (9. Senat) - IX R 44/10
8. Februar 2011
IX R 44/10 8. Februar 2011