Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

GNotKG § 70 Gemeinschaften zur gesamten Hand

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare

(1) Ist oder wird eine Gesamthandsgemeinschaft im Grundbuch eingetragen, sind bei der Berechnung des Geschäftswerts die Anteile an der Gesamthandsgemeinschaft wie Bruchteile an dem Grundstück zu behandeln. Im Zweifel gelten die Mitglieder der Gemeinschaft als zu gleichen Teilen am Gesamthandsvermögen beteiligt.

(2) Ist eine Gesamthandsgemeinschaft im Grundbuch eingetragen und wird nunmehr ein Mitberechtigter der Gesamthandsgemeinschaft als Eigentümer oder werden nunmehr mehrere Mitberechtigte als Miteigentümer eingetragen, beträgt der Geschäftswert die Hälfte des Werts des Grundstücks. Geht das Eigentum an dem Grundstück zu einem Bruchteil an einen oder mehrere Mitberechtigte der Gesamthandsgemeinschaft über, beträgt der Geschäftswert insoweit die Hälfte des Werts dieses Bruchteils.

(3) Ein grundstücksgleiches oder sonstiges Recht steht einem Grundstück gleich; die Absätze 1 und 2 sind entsprechend anzuwenden. Dies gilt auch für Rechte, die im Schiffsregister, im Schiffsbauregister und im Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen eingetragen sind. Dabei treten an die Stelle der Grundstücke die in diese Register eingetragenen Schiffe, Schiffsbauwerke und Luftfahrzeuge, an die Stelle des Grundbuchamts das Registergericht.

(4) (weggefallen)

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Bamberg - 10 Wx 6/25 e
25. April 2025
10 Wx 6/25 e 25. April 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (20. Zivilsenat) - 20 W 24/23
5. April 2023
20 W 24/23 5. April 2023
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 13 W 7/22 Lw
1. März 2022
13 W 7/22 Lw 1. März 2022
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 20 WF 37/18
19. März 2018
20 WF 37/18 19. März 2018
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 11 W 5/16 (Wx)
1. März 2016
11 W 5/16 (Wx) 1. März 2016
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe - 11 Wx 92/15
1. Februar 2016
11 Wx 92/15 1. Februar 2016
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (20. Zivilsenat) - 20 W 234/12
18. Februar 2013
20 W 234/12 18. Februar 2013